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Die Einnahmenüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG

Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.

Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden.

Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.

Dieses Seminar gibt einen Überblick darüber, wer von der Einnahmen-Überschussrechnung Gebrauch machen darf, welche Konsequenzen sie hat, wie sie im Einzelnen funktioniert und auf welche Besonderheiten zu achten ist. Anhand vieler praxisorientierter Beispiele gewinnen Sie einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet.
Themenübersicht

1. Praxisfragen rund um die Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Anlage EÜR

2. Neues zur 10 Tages -Regel

3. Umsatzsteuer und Vorsteuer

4. BMF vom 22.02.2022 für Computerhardware und Software

5. Forderungen und Verbindlichkeiten

6. Umlaufvermögen

7. AK/HK für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

8. Durchlaufende Posten

9. Entnahmen, Einlagen

10. Anzahlungen

11. Wechsel der Gewinnermittlungsart

12. Aktuelles, § 4 Abs. 4a EStG

13. Anlage EÜR 2023

14. Darlehen

Einübung anhand praktischer Fälle und Lösungen
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Thomas Wiegmann, Dipl.-Fw., Steuerberater
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