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Seminarinhalte
*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Unternehmensnachfolge von 1 Zeitstunden geeignet.
Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG
Mit dem fortführungsgebundenen Verlustvortrag des § 8d KStG lässt sich ein Verlustuntergang bei Kapitalgesellschaften in Fällen, in denen mehr als 50 % der Anteile gem. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG übertragen werden, vermeiden. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit des § 8d KStG, indem er z.B. eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wie der „Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs“ oder der „Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs“ verwendet. Daher bereitet § 8d KStG in der Praxis bislang große Schwierigkeiten.
Das BMF hat im Jahr 2021 erstmalig ein Schreiben zu § 8d KStG veröffentlicht, das die Sichtweise der Finanzverwaltung verdeutlicht. Berater sollten den Inhalt dieses Schreibens kennen, um sicherzustellen, dass sie bei der Anwendung des § 8d KStG keinen Fehler machen. Außerdem sollten Sie wissen, an welchen Punkten die Finanzverwaltung den Kapitalgesellschaften entgegenkommt und wann sie das Gesetz zuungunsten der Kapitalgesellschaften interpretiert.
In dem Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 8d KStG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 18.3.2021 erläutert. Dabei werden auch die gewerbesteuerlichen Folgen nach § 10a Sätze 11 und 12 GewStG und die zur Gewerbesteuer ergangenen Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder dargestellt.
*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Unternehmensnachfolge von 1 Zeitstunden geeignet.
Themenübersicht
1. Anwendbarkeit des § 8d KStG bei Unschädlichkeit der Anteilsübertragung wegen der Konzernklausel oder Stille-Reserven-Klausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 und Sätze 5 ff. KStG
2. Antragserfordernis nach § 8d KStG: Zeitpunkt, Form, Nachholung und Rücknahme des Antrags
3. Berechnung des sog. Beobachtungszeitraums
4. Begriff des Geschäftsbetriebs der Kapitalgesellschaft, Zulässigkeit mehrerer Geschäftsbetriebe, Auswirkung wirtschaftlich geringfügiger Betätigungen
5. Erläuterung der sog. schädlichen Ereignisse und Rechtsfolgen eines schädlichen Ereignisses
6. Rechtsfolgen des § 8d KStG:
– Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags
– Nutzung des Verlustvortrags
– Verfahrensrechtliche Probleme wie z.B. die Anfechtung des richtigen Bescheids
7. Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags bei erneuter Anteilsübertragung im Sinne von § 8c Abs. 1 KStG
Terminübersicht