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Schenkungen in der Ehe und danach gestalten

In der Ehe sind sich viele nicht darüber bewusst, dass man sich eben doch etwas schenkt. Es ist nicht alles wegen des Unterhalts entgeltlich. Schon gar nicht aus Sicht des BFH. Das machte er zuletzt mit Urteil vom 01.09.2021, II R 40/19, DStR 2022, 148 deutlich.

Der Referent zeigt Gefahren und Gestaltungsspielräume während der Ehe und nach der Scheidung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung auf.
Themenübersicht

1. Unterschiedliche Definitionen von Schenkungen im Zivil- und Steuerrecht (BGH versus BFH)

2. Praxisbeispiele von Schenkungen zwischen Ehegatten

3. Wie können Schenkungen vermieden/gestaltet werden?

4. Güterstandschaukel zur Vermeidung von Schenkungen? Anrechnung von Vorschenkungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch: Entfällt damit auch der Hinterziehungszins und der strafrechtliche Vorwurf rückwirkend?

5. Praxisfolgen des Urteils vom 01.09.2021, II R 40/19, DStR 2022, 148 und des Nichtanwendungserlasses seitens der Finanzverwaltung
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Einladung
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12
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09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Referent
Dipl.-Kfm. (Univ.) Matthias Weidmann LL.M., StB, RA, FAStR
Teilnehmergebühr
140,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Für Mitglieder und Nichtmitglieder
210,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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