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Umsatzsteuer in der Reisebranche

Die Reisebranche stellt umsatzsteuerlich viele Unternehmen in der Praxis vor große Schwierigkeiten. In Außenprüfungen werden dabei immer wieder hohe Umsatzsteuernachforderungen gestellt. Die Touristikunternehmen haben sich mit zahlreichen umsatzsteuerlichen Abgrenzungsfragen zu befassen. Hinzu kommt, dass der BFH die deutsche Regelung der Margenbesteuerung als nicht mit dem EU-Recht vereinbar angesehen hat.

Dies hat den Gesetzgeber zu Änderungen im Rahmen des JStG 2019 veranlasst, die zwischenzeitlich durch das BMF im UStAE umgesetzt wurden. Die Margenbesteuerung betrifft nach der Neuregelung nicht mehr nur das Privatkundengeschäft (B2C), sondern seit dem 18.12.2019 auch Leistungen an Unternehmer (B2B). Dies hat Auswirkungen auf die Weiterbelastung von Reisekosten in Unternehmen, Veranstalter von Geschäftsreisen und Reiseagenturen, die sich auf Geschäftsreisen spezialisiert haben.

Das Seminar zeigt Ihnen anhand von Beispielen die Einzelheiten der Neuregelung auf und arbeitet die Besonderheiten heraus, die in der täglichen Praxis zu beachten sind. Dabei wird insbesondere geklärt, wie mit der neuen Gesetzeslage umzugehen ist.
Themenübersicht

1. Die Margenbesteuerung nach § 25 UStG
– Begriff der Reiseleistung
– Inanspruchnahme von Reisevorleistungen
– Leistungen für unternehmerische/nichtunternehmerische Zwecke
– Abgrenzungsfragen
– Incentives

2. Folgen der Margenbesteuerung
– Steuerbefreiungen bei Reiseleistungen
– Bemessungsgrundlage
– Aufteilung der Bemessungsgrundlage
– Reisevorleistungen und Eigenleistungen
– Rechnungsstellung

3. Weitere Besonderheiten
– Reiserücktrittskostenversicherungen
– Stornogebühren
– Vorsteuerabzug
– Veranstaltungsleistungen
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Einladung
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09:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Dipl.-Wirt.-Jur Andreas Fietz, StB
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120,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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