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Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen durch den steuerlichen Berater sprechen viele Gründe: Er genießt das Vertrauen der Familie/Unternehmer, kennt die Beteiligten gut und hat insbesondere steuerliche sowie wirtschaftliche Kompetenz. Gleichzeitig ist die Übernahme von Testamentsvollstreckungen bei routinierter Abwicklung und hohen Werten lukrativ, allerdings rechtlich
auch sehr komplex. Im Vortrag werden rechtliche Probleme von der Annahme des Amtes bis hin zur Abwicklung und dem Verhalten bei Streitigkeiten geschildert und typische Fallen und deren
Vermeidung aufgezeigt.

*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung von 3,75 Zeitstunden geeignet.


Themenübersicht

1. RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT FÜR STEUERBERATER

2. DIE ÜBERNAHME EINER TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG AM PRAKTISCHEN FALL

– Der Ausgangsfall

– Die Testamentsvollstreckungsanordnung, Befugnisse und Vergütung
– Grundsätze der Testamentsgestaltung
– Die Person des Testamentsvollstreckers
– Befugnisse
– Vergütung

– Übernahme und Durchführung der Testamentsvollstreckung
– Die Übernahme
– Die ersten Pflichten nach der Übernahme des Amtes
– Legitimation gegenüber Banken, Handelsregister und Grundbuchamt
– Auslandsvermögen und TV
– Besonderheiten bei TV über das Vermögen eines Vorerben
– Auskunft und Rechnungslegung
– Beendigung

– Testamentsvollstreckung bei Unternehmen und Beteiligungen
– Einführung
– Einzelunternehmen
– Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften
– Testamentsvollstreckungsanordnung bei GmbH-Beteiligungen
– Die Durchführung einer Umwandlungsanordnung und Einbringungsverpflichtung

– Typische Fallen und Fehler
– Amtsenthebung nach § 2227 BGB
– Sonstiges

– Steuerliche Haftungsgefahren für TV
– Allgemeines
– Die Haftung gemäß § 69 AO i.V.m. § 34 AO
– Haftung wegen Steuerhinterziehung gemäß § 71 AO – einschließlich Strafrecht
– Haftung für die Bezahlung der Erbschaftsteuer, § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG
– Die Haftung gemäß § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG
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Einladung
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26
SEP.
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Dr. Notar Eckhard Wälzholz
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190,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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