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Prüfung Jahresarbeitsentgeltgrenze - Die richtige Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit

Es ist ein Klassiker der Entgeltabrechnung und dennoch immer wieder eine Herausforderung. Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze - eigentlich Jahresarbeitsentgeltgrenze - wird jährlich zum 01.01. neu festgelegt. Um zu prüfen, ob Versicherungspflicht vorliegt, müssen Arbeitgeber bei Beginn einer Beschäftigung, bei Änderungen des Entgelts und zum Jahreswechsel eine vorausschauende Betrachtung des Entgelts der nächsten zwölf Monate vornehmen. Seit dem BSG-Urteil vom 07.06.2018 ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zwischen versicherungsfreien Arbeitnehmern und versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten, zu unterscheiden. Nicht selten kommt es bei der Beurteilung zu Fehlern. Am Ende haftet der Arbeitgeber für den unrichtig festgestellten Versicherungsstatus. Viele Beispiele verdeutlichen die unterschiedlichen Prüfungskriterien.
Themenübersicht

1. Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
– allgemeine JAEG
– besondere JAEG

2. Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019

3. Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

4. Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
– versicherungsfreie Arbeitnehmer
– versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten

5. Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
– versicherungsfreie Arbeitnehmer
– versicherungspflichtige Arbeitnehmer

6. Befreiung von der Versicherungspflicht
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