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Das Wachstumschancengesetz

Nach langen Diskussionen hat sich die Bundesregierung Ende August 2023 auf ein Wachstumschancengesetz verständigt.

Durch dieses Gesetz soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und neue Investitionsanreize geschaffen werden. Bürokratieabbau wird ebenso wie die Anzeige unerwünschter auch innerstaatlicher Steuergestaltungen angestrebt.

Mit mehr als 50 Einzelmaßnahmen enthält der fast 300 Seiten umfassende Gesetzesentwurf eine Vielzahl von Neuregelungen.

Wenngleich es bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Zeit hin ist, gilt es bereits jetzt, die Änderungen auch wegen Rückfragen der Mandanten und neuer Gestaltungsmöglichkeiten im Blick zu halten.

Mit dem Online-Seminar „Das Wachstumschancengesetz“ werden die für den Beratungsalltag praxisrelevanten Änderungen und Entwicklungen im Überblick dargestellt, erläutert und anhand anschaulicher Beispiele deren Relevanz verdeutlicht.
Themenübersicht

1. Gesetzgebungsverfahren
– Zeitplan

2. Ertragsteuerliche Änderungen
– Ausweitung der Förderung von Elektrofahrzeugen
– Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erhöhung auf 1.000 €
– Sammelposten: Erhöhung auf 5.000 €
– Wiedereinführung der degressiven AfA
– Ausweitung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG
– Einführung einer degressive Gebäude-AfA
– Änderungen beim Verlustabzug (§ 10d EStG)
– Streckung der vollen Rentenbesteuerung
– Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns
– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Besteuerungsverzicht bei Kleineinnahmen
– Digitalisierung des Spendenverfahrens
– Erhöhung der Geschenkegrenze
– Besteuerungsverzicht auf die Dezemberhilfe

3. Lohnsteuerliche Änderungen
– Mehraufwendungen für Verpflegung: Satzerhöhung
– Erhöhung des Freibetrags bei Betriebsveranstaltungen
– Ausschluss der Fünftelungsregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren
– Lohnsteuerpauschalierung: Neues zur Gruppenunfallversicherung

4. Gewerbesteuerliche Änderungen
– Erweiterte Kürzung und Einnahmen aus PV-Anlagen
– Verlustberücksichtigung

5. Umsatzsteuerliche Änderungen
– Steuerfreiheit von Verfahrenspflegern
– Elektronische Rechnungen
– Ausweitung der Ist-Besteuerung
– Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer: Bis wann kann ein Wahlrecht ausgeübt werden?
– Umsatzsteuer-Voranmeldungszeiträume: Schwellenwerterhöhung

6. Verfahrensrechtliche Änderungen
– Änderung der Bilanzierungsgrenzen (§ 141 AO)
– Neue Mitteilungspflichten bei innerstaatlichen Steuergestaltungen
– MoPeG und Anpassung der AO

7. Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz)

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
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Einladung
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14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Dipl.-FW (FH) Michael Seifert, StB
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