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Aktuelle Entwicklungen zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen privater Anteilseigner an Kapitalgesellschaften

Die Behandlung des Ausfalls und Forderungsverzichts auf private Gesellschafterdarlehen ist durch mehrere Entscheidungen des BFH, die Einführung der § 17 Abs. 2a EStG, § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, die Änderungen in § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG für den Praktiker zu einem schwer überschaubaren Bereich geworden. Das BMF-Schreiben vom 07.06.2022, BStBl I 2022, 897 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen klärt zwar einige Zweifelsfragen, lässt aber auch noch viele wichtige Fragen offen.

Im Seminar werden die Grundlagen zu den relevanten Vorschriften und der aktuelle Stand für den Praktiker anhand von Fallbeispielen und Handlungsempfehlungen dargestellt.
Themenübersicht

1. Wertminderungen privater Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Kapitaleinkünfte (§ 20 II 2, § 20 VI 6, § 32d II Nr. 1 Buchst. b EStG)
– Steuerbarkeit von Wertminderungen der Forderung (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG)
– Behandlung des Darlehensausfalls, Forderungsverzichts, Rangrücktritts
– Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht
– Ausschluss von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG)
– Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG

2. Forderungsverluste als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 Abs. 2a EStG)
– Übergang vom früheren normspezifischen Anschaffungskostenbegriff zu § 17 Abs. 2a EStG
– Gesellschaftsrechtliche Veranlassung von Darlehensgewährung und Stehenlassen des Darlehens
– Behandlung von Darlehensausfällen im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
– Behandlung des Forderungsverzichts und Rangrücktritts im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
– Behandlung von Bürgenregressforderungen im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
– Zeitliche Anwendung von § 17 Abs. 2a EStG vor und nach dem 31.7.2019

3. Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 20 und § 17 EStG anhand von Fallbeispielen
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Einladung
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Dr. Christian Levedag,
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