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Umsatzsteuer bei Influencern

Egal ob Youtube, TikTok oder Instagram – die verstärkte Nutzung von Social-Media Plattformen hat gerade den Bereich des Marketings nachhaltig verändert. Unternehmen nutzen immer stärker und gezielter die mediale Reichweite und den direkten Zugang von InfluencerInnen zu den werberelevanten Zielgruppen. Für InfluencerInnen bedeutet dies stetig steigende Einnahmen und lukrative Werbeverträge.

Das „Geschäftsmodell“ InfluencerIn hat deshalb längst auch die Finanzverwaltung auf den Plan gerufen. Denn die korrekte Besteuerung von InfluencerInnen ist komplex und wirft vielfältige Fragen auf: Ab wann ist die Tätigkeit von InfluencerInnen steuerlich relevant? Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit vor und wie sind die Einkünfte zu ermitteln?

Und auch umsatzsteuerrechtlich ergeben sich vielfältige Probleme: Wann beginnt die Unternehmereigenschaft? Besteht ein Recht auf Vorsteuerabzug und wie hat die Rechnungsstellung zu erfolgen? Wie sollten grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen ausgestaltet werden?

Das Online-Seminar dient dazu, Fallstricke bei der Besteuerung von InfluencerInnen zu erkennen und Risiken zu vermeiden. Ferner sollen die Besonderheiten bei der Besteuerung von InfluencerInnen aufgezeigt werden.
Themenübersicht

1. Das Geschäftsmodell „InfluencerIn“

2. Ertragsteuerrechtliche Fragestellungen
– Abgrenzung der Einkunftsarten (§ 15, § 18 EStG)
– Arten der Betriebseinnahmen (Geldeinnahmen, Sacheinnahmen)
– Aufmerksamkeiten, Geschenke, etc.
– Gewerbesteuerrechtliche Beurteilung

3. Umsatzsteuerrechtliche Problemstellungen
– Beginn und Ende der unternehmerischen Tätigkeit
– Kleinunternehmerregelung
– Tauschumsätze
– Grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen
– Ordnungsgemäße Rechnungsstellung
– Optimierung des Vorsteuerabzugs

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Einladung
Terminübersicht
DO.
21
SEP.
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
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Referent
Dipl.-Wirt.-Jur Andreas Fietz, StB
Teilnehmergebühr
120,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
180,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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Dipl.-Wirt.-Jur Andreas Fietz, StB