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EÜR und Buchführung von Bargeldbetrieben finanzamtssicher erstellen – Wie verhindere ich Schätzungen und Bußgelder durch eine ordnungsgemäße Kassenführung?

Insbesondere kleine und mittlere Bargeldbetriebe sind in den letzten Jahren immer stärker im Fokus des Finanzamts. Unangekündigte Überprüfungen der Kasse haben stark zugenommen. Wer seine Kasse nicht ordnungsgemäß führt, muss empfindliche Hinzuschätzungen befürchten. Seit 2020 gelten zudem schärfere Regeln (Belegerteilungspflicht, TSE-Pflicht) und neue Bußgeldvorschriften, welche durch das DAC 7- Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab 2023 noch ergänzt wurden.
Anhand praxisorientierter Beispiele wird aufgezeigt, welche Pflichten unbedingt beachtet und welche typischen Fehler in der Praxis vermieden werden sollten.
Themenübersicht

1. Wer ist vom Kassengesetz überhaupt betroffen?

2. Welche Arten der Kassenführung gibt es?

3. Welche Systeme sind mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen?

4. Welche Fristen und Übergangsregelungen gelten aktuell?

5. Wie ist der aktuelle Stand bei Belegausgabepflicht, Meldepflicht, Bußgeldern?

6. Was ist eine offene Ladenkasse und wer darf diese führen?

7. Welche Aufzeichnungspflichten und Anforderungen an die betriebliche Kasse gelten für Bilanz und EÜR?

8. Was ist eine Kassennachschau und wie läuft diese ab?

9. Was sind aktuell die häufigsten Fragen, Missverständnisse und Fehler?
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19
SEP.
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Dr. Christian Kläne,
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120,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
180,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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