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Neuregelungen der Besteuerung von Photovoltaikanlagen - Einkommensteuer / Gewerbesteuer / Umsatzsteuer

Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von PV-Anlagen vorgenommen worden: Umsatzsteuerlich kommt seit Jahresbeginn 2023 ein Nullsteuersatz zur Anwendung. Ertragsteuerlich werden Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten PV-Anlagen bereits seit 2022 steuerfrei gestellt. Diese Steuererleichterungen sollen den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern.

Die Neuregelungen lösen allerdings eine Vielzahl von Fragen im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer aus.

In dem Online-Seminar gehen die Referenten praxisnah und anhand von vielen Beispielen auf das neue Recht ein.

Berücksichtigt werden vor allem auch die aktuellen Äußerungen der Finanzverwaltung: Zur Umsatzsteuer hat sich die Verwaltung mit einem BMF-Schreiben und nachfolgenden Erlassen auch der Länderfinanzbehörden positioniert. Ertragsteuerlich hat sich die Finanzverwaltung in dem lange erwarteten BMF-Schr. v. 17.7.2023 geäußert.

Die Äußerungen der Verwaltung werden von den Referenten aufgegriffen und kritisch hinterfragt.
Themenübersicht

I. Ertragsteuerliche Aspekte

  1. Einführung einer Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen

  1. (§ 3 Nr. 72 EStG)
  • Zeitliche Anwendung
  • Anlagenerwerb ab 2022
  • Anlagenerwerb vor 2022
  • Verhältnis: Liebhabereiwahlrecht und § 3 Nr. 72 EStG
  • NEU: Zeitliche Ausweitung der Liebhabereiantragsstellung

    2. Wer ist persönlich steuerbefreit?
  • Einzelbetrieb
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft
  • Verhältnis: Handelsbilanz / Steuerbilanz

    3. Welche PV-Anlagen sind steuerbefreit?
  • PV-Anlagen auf Einfamilienhaus
  • PV-Anlagen auf nicht Wohnzwecken dienende Gebäude
  • PV-Anlagen und sonstige Gebäude
  • Wann gilt welche kWp-Höchstgrenze?
  • Gefahr: Nutzungsänderung

    4. Persönliche Maximal-Fördergrenze von 100 kWp
  • Berechnungsgrundsätze
  • Freigrenze oder Freibetrag?

    5. Umfang der Steuerfreiheit
  • Welche Einnahmen bzw. Entnahmen ab 2022 sind steuerfrei?
  • Besonderheit: Anlagenverkauf und Anlagenübertragung
  • Steuerfreiheit und Folgewirkung auf den Betriebsausgabenabzug
  • Sind Betriebsausgaben in 2022 für die Jahre vor 2022 noch abziehbar?

    6. Stromnutzung in einem eigenen (Handwerks-)Betrieb
  • Betreiben einer PV-Anlage als eigener Gewerbebetrieb
  • Betreiben der PV-Anlage als Teil eines anderen Betriebs
  • Besonderheiten bei den steuerfreien Einnahmen und Entnahmen
  • Welche Betriebsausgaben sind nicht abziehbar?
  • Besonderheiten: Anwendung von § 7g EStG
  • Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsgrenzen

    7. Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
  • Blick in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
  • Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
  • Gefahr des Infizierungsentfalls: Zwangsentnahme und Übergangsregelung bis zum 31.12.2023

    8. Weitere Besonderheiten
  • Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EStG und Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 72 EStG
  • Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EStG zu §§ 35a bzw. 35c EStG
  • Auslandsimmobilien / Betriebsaufspaltung

II. Umsatzsteuerliche Aspekte

  1. Gesetzliche Neuregelung
  • Lieferung und Installation von Solarmodulen, Speichern und wesentlichen Komponenten
  • Begünstigte Anlagen / Betreiber (z.B. Gemeinwohl dienende Zwecke)
  • Nachweisführung durch den Leistenden (u.a. 30 kW-Regelung)
  • Auswirkungen einer „gemischt“ begünstigten und nicht begünstigten Nutzung durch den Empfänger
  • Nebenleistungen zur Lieferung / Installation

    2. Rechnungsstellung im Übergangszeitraum 
  • Leistungszeitpunkt bei Lieferung und Installation
  • Umgang mit Anzahlungsrechnungen

    3. Besteuerung von Neuanlagen und Gestaltungsüberlegungen für Bestandsanlagen

    4. Besteuerung der Einspeisung

    5. Kleinunternehmerregelung (auch: Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz)
  • Widerruf der Option zur Regelbesteuerung
  • Zeitpunkt des Widerrufs
  • Verhältnis zu § 15a UStG

    6. Besteuerung der Privatnutzung

    7. „Entnahme“ von Bestandsanlagen
  • Entnahmevoraussetzungen lt. BMF
  • Entnahmezeitpunkt
  • Behandlung in der USt-Erklärung
  • Vorsteuerberichtigung?
  • Allgemein: Auswirkungen auf den bereits vorgenommenen Vorsteuerabzug?

    8. Übertragung von Bestandsanlagen auf Dritte/Angehörige?

III. Sonstiges

  1. Wegfall der Betriebsanmeldung (BMF v. 12.6.2023)

  1. § 3 Nr. 72 EStG und Gewährung der EPP lt. EStG

  1. Bauabzugsteuer

  1. Gewerbesteuerliche Aspekte
  • Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 32 GewStG
  • Erweiterte Grundbesitzkürzung und § 3 Nr. 72 EStG


  1. Erbschaftsteuerliche / schenkungsteuerrechtliche Aspekte

  1.  Ausweitung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuer-Hilfevereine

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Einladung
Terminübersicht
MO.
21
AUG.
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referenten
Dipl.-Fw. (FH) Michael Seifert, StB
Dr. Jörg Grune,
Teilnehmergebühr
120,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
180,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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