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Photovoltaikanlagen: Alles auf Neustart!

Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von PV-Anlagen vorgenommen worden: Umsatzsteuerlich kommt seit Jahresbeginn 2023 ein Nullsteuersatz zur Anwendung. Ertragsteuerlich werden Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten PV-Anlagen bereits seit 2022 steuerfrei gestellt. Diese Steuererleichterungen sollen den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern.

Die Neuregelungen lösen allerdings eine Vielzahl von Fragen vor allem im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer aus. In unserem Webinar gehen die Referenten praxisnah und anhand von vielen Beispielen auf das neue Recht ein.

Berücksichtigt werden vor allem auch die Äußerungen der Finanzverwaltung: Zur Umsatzsteuer hat sich die Verwaltung bereits mit einem BMF-Schreiben positioniert. Ertragsteuerliche Fragen werden gegenwärtig auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. In den nächsten Wochen ist auch insofern mit einem Anwendungsschreiben des BMF zu rechnen. Die Äußerungen der Verwaltung werden von den Referenten aufgegriffen und kritisch hinterfragt.
Themenübersicht

1. Ertragsteuerliche Aspekte
– Einführung einer Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
– Zeitliche Anwendung
– Anlagenerwerb ab 2022
– Anlagenerwerb vor 2022
– Verhältnis zum Liebhabereierlass
– Persönliche Steuerfreiheit
– Einzelbetrieb / Personengesellschaft
– Kapitalgesellschaft
– Sachliche Steuerfreiheit: Begünstigte Anlagen
– Einfamilienhaus
– Nicht Wohnzwecken dienende Gebäude
– Sonstige Gebäude
– Förderhöchstgrenze (30 kWp oder 15 kWp je Einheit)
– Maximal Fördergrenze 100 kWp
– Berechnungsgrundsätze
– Frage: Freigrenze oder Freibetrag?
– Umfang der Steuerfreiheit
– Welche Einnahmen bzw. Entnahmen ab 2022 sind steuerfrei?
– Steuerfreiheit und Folgewirkung auf den Betriebsausgabenabzug
– Nachgelagert Ausgaben mit Bezug auf Einnahmen vor 2022
– PV-Anlagen und Stromnutzung im eigenen „Betrieb“
– Besonderheiten
– Auslandsimmobilien
– Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EStG
– Anlagenverkauf / Anlagenübertragung
– Ausschluss der gewerbliche Infizierung (neue Rechtslage + Übergangsprobleme)
– Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EStG zu §§ 35a bzw. 35c EStG
– Neue Gestaltungsmöglichkeiten
– Gefahr: Betriebsaufspaltung

2. Umsatzsteuerliche Aspekte
– Gesetzliche Neuregelung
– Lieferung und Installation von Solarmodulen, Speichern und wesentlichen Komponenten
– Begünstigte Anlagen / Betreiber (z.B. Gemeinwohl dienende Zwecke)
– Nachweisführung durch den Leistenden (u.a. 30 kW-Regelung)
– Auswirkungen einer „gemischt“ begünstigten und nicht begünstigten Nutzung durch den Empfänger
– Nebenleistungen zur Lieferung / Installation
– Rechnungsstellung im Übergangszeitraum
– Leistungszeitpunkt bei Lieferung und Installation
– Umgang mit Anzahlungsrechnungen
– Besteuerung von Neuanlagen und Gestaltungsüberlegungen für Bestandsanlagen
– Besteuerung der Einspeisung
– Kleinunternehmerregelung
– Besteuerung der Privatnutzung
– „Entnahme“ von Bestandsanlagen
– Ausweg „Übertragung von Bestandsanlagen auf Angehörige“?

3. Sonstiges
– § 3 Nr. 72 EStG und Gewährung der EPP lt. EStG
– Bauabzugsteuer
– Betriebsanmeldung trotz Steuerfreiheit
– Gewerbesteuerliche Aspekte
– Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 32 GewStG
– Erweiterte Grundbesitzkürzung und § 3 Nr. 72 EStG
– Erbschaftsteuerliche / schenkungsteuerrechtliche Aspekte
– Ausweitung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuer-Hilfe-Vereinen
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Einladung
Terminübersicht
MO.
5
JUNI
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referenten
Dipl.-FW (FH) Michael Seifert, StB
Dr. Jörg Grune,
Teilnehmergebühr
140,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
210,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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