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Umsatzsteuer bei Influencern etc. endlich rechtssicher handhaben

InfluencerInnen - von den einen noch vor nicht allzu langer Zeit als „Eintagsfliege“ abgetan - sind längst mehr als ein kurzweiliger Trend. Ihre medialen Reichweiten sind Magnete für etwaig gestaltete Zusammenarbeiten mit Unternehmen fast aller Branchen. Doch mit steigenden Einnahmen steigt auch die Bedeutung der steuerlichen Fragen: Oft stellt sich hier die Frage, wie unter anderem die Übereignung oder (Dauer-)leihe der Kleidungsstücke, Accessoires, Autos etc. umsatzsteuerlich zu bewerten ist und ob ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Das Ziel des Seminars ist es, die umsatzsteuerliche Abbildung des facettenreichen Geschäftsmodells „Influencer“ genauer zu beleuchten und umsatzsteuerlich zu optimieren. Angefangen bei der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung über die ordnungsmäßige Rechnungstellung und den Vorsteuerabzug, bietet dieses Seminar anhand anschaulicher Fallbeispiele umfassende Einblicke in die an Einfluss und wirtschaftlicher Kraft gewinnende Berufsspate der Influencer.
Themenübersicht

1. Geschäftsmodell Influencer

2. Fallbeispiele zu den gängigsten Vergütungsmodellen

3. Ordnungsmäßiger Belegaustausch

4. Sicherung und Optimierung des Vorsteuerabzugs
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Einladung
Terminübersicht
DO.
15
JUNI
14:00 Uhr - 14:45 Uhr
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Referent
StB Dipl.-Fw. Dr. Markus Müller,
Teilnehmergebühr
60,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
90,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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