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Feststellen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

Im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung wurde zum 1. Oktober 2022 auch die Verdienst-Obergrenze für geringfügig Beschäftigte angepasst. Die Verdienstgrenze liegt nun bei 520,00 Euro im Monat beziehungsweise 6.240,00 Euro im Jahr, wobei von den Brutto-Einnahmen ausgegangen wird. Arbeitgeber haben zu Beginn der Beschäftigung und bei dauerhaften Veränderungen im Beschäftigungsumfang eine vorausschauende Betrachtung des „regelmäßigen Arbeitsentgelts“ vorzunehmen. Wenn die Grenze von 520,00 Euro gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird, bleibt diese Beschäftigung versicherungsfrei. Diese Regelung ist nicht neu, wurde aber zum 01.10.2022 angepasst. Seit 01.10.2022 darf man den Grenzwertvon 520,00 Euro in bis zu zwei Kalendermonaten (vorher drei) innerhalb eines Zeitjahres überschreiten. Wichtig ist, dass es sich um ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten handelt.

Im Rahmen dieses kompakten Seminars werden Ihnen die relevanten Änderungen und Neuerungen aus diesem Bereich der Sozialversicherung übersichtlich vom Referenten dargestellt.
Themenübersicht

1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
– Hinweis auf die aktuelle Geringfügigkeits-Richtlinie
– § 14 SGB IV (Arbeitsentgelt)
– Laufendes Arbeitsentgelt
– Regelmäßige Einmalzahlung / Unregelmäßige Einmalzahlung
– Beispiele

2. Überschreiten der Entgeltgrenze
– Zulässiges Überschreiten
– Unzulässiges Überschreiten
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Einladung
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MI.
14
JUNI
09:00 Uhr - 12:15 Uhr
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Referent
Bernd Dondrup,
Teilnehmergebühr
140,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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