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Bewertung des Grundvermögens mit den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Die Finanzverwaltung fordert künftig – unabhängig vom Inhalt des Gutachtens - auch einen Nachweis einer hinreichenden Qualifizierung. Hierzu hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.

Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.
Themenübersicht

1. Umfang des Grundvermögens

2. Bewertung von unbebauten Grundstücken

3. Vergleichswertverfahren

4. Ertragswertverfahren
– Ermittlung des Gebäudeertragswerts
– Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
– Neu: Differenzierung und Indizierung der Bewirtschaftungskosten
– Bestimmung des Liegenschaftszinses

5. Sachwertverfahren
– Ermittlung des Gebäudesachwerts
– Neu: Alterswertminderungsfaktor
– Neu: Regionalisierungsfaktor
– Jährliche Baupreisindizes

6. Änderungen durch das JStG 2022
– Auswirkungen des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes
– Hinweis: Neue Bewertung in Erbbaurechtsfällen

7. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
– Qualifikation von Sachverständigen
– Kaufpreis als Nachweis
– Neu: Rückwirkende Berichtigung möglich
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FR.
2
JUNI
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Wilfried Mannek ,
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140,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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