Fortbildung und Seminare
LIVE-Online-Seminar
Seminarinhalte
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Unternehmensnachfolge von 1 Zeitstunde geeignet.
Die Chancen und Risiken von Umwandlungen aus Sicht der steuerlichen Gestaltungsberatung und aus der Finanzverwaltung nach dem Recht ab 2023 (2 x ½ Tag)
Die Anwendung der Regelungen des Umwandlungssteuererlasses vom 11.11.2011 und die letzten Gesetzesänderungen und die bis zum Jahre 2023 ergangenen BFH Urteile zeigen in der Praxis mehr und mehr die Gefahren aber auch Beratungschancen auf; hierauf wollen wir hinweisen. Erste Hinweise auf den Umwandlungssteuererlass 2023 werden in diesen Vortrag einfließen.
Darüber hinaus gibt es häufig Probleme bei der praktischen Umsetzung von Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz. Die Umsetzung von Umwandlungen und Abbildung in den Bilanzen der beteiligten Unternehmen werden anhand von vielen Beispielen anschaulich, aber auch kontrovers aus Sicht der Beraterschaft und aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt. Insbesondere werden viele Gestaltungsoptionen aufgezeigt.
Das Seminar eignet sich besonders für Teilnehmer, die aktuell Umstrukturierungen beraten bzw. vorbereiten. Auch Teilnehmer, die Ihre Kenntnisse im Umwandlungssteuerrecht ergänzen bzw. aktualisieren wollen, sollten diese Veranstaltung nutzen.
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Unternehmensnachfolge von 1 Zeitstunde geeignet.
Themenübersicht
1. Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
– Wertansatzwahlrecht
– Nutzung von Anschaffungskosten der GmbH Anteile durch stehengelassene Gewinne
– Einlagefiktion des § 5 UmwStG
– Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen im Hinblick auf die definitive Gewerbesteuer gem. § 18 Abs. 3 UmwStG und entsprechende Vermeidungsstrategien
– Absicherung der anfallenden GewSt für den Erwerber (Sicht des Erwerbers)
– Berücksichtigung der anfallenden GewSt im Rahmen der Kaufpreisverhandlungen (Sicht des Veräußerers)
2. Verschmelzung auf den Alleingesellschafter
– Verschmelzung auf den Alleingesellschafter
– Möglichkeit, um die Pensionsrückstellung steuergünstig zu „entsorgen“
– Anwendung und Verteilung des Übernahmefolgegewinns
3. Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
– Besonderheiten des up-stream, downstream und sidestep mergers
– Verlustnutzung und steuerliche Rückwirkung
– Form und Inhalt der Anträge gem. §§ 11 und 13 UmwStG
4. Einbringung in Kapitalgesellschaften
– Klassische Einbringung
– Barkapitalerhöhung mit Sachagio
– Behandlung von Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung
– Schaffung einer Kapitalgesellschaftsholdingstruktur aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft anhand eines praktische Falles
– Wirtschaftsgut-Step Up bei aufnehmender KapG + Anschaffungskosten der Beteiligung
– Wirkung auf das steuerliche Einlagekonto
– Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22 Abs. 5 UmwStG
– Berücksichtigung im Kaufpreis für die Anteile an der KapG
– Absicherung im Anteilsübertragungsvertrag
– Rückwirkungsfiktion § 20 Abs. 5 UmwStG
– Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum
– Einbringungsobjekt muss mindestens einen Buchwert von Null haben
– Aufdeckung von stillen Reserven beim Einbringenden
– Rechtsänderung 2015 im Hinblick auf die sonstigen Gegenleistungen
5. Einbringung in eine KapG = Ersatzrealisationstatbestände als schädliche Ereignisse für die Auslösung der rückwirkenden Besteuerung
– Umwandlungen, Einbringungen und Formwechsel als schädliche Veräußerungen
– Anwendung der Billigkeitsregelungen des UmwStE (Rn. 22.23.)
– Einlagenrückgewähr in der Praxis (Notwendigkeit einer Ausschüttungskontrolle durch den Berater, gesonderte Aufzeichnungen)
6. Aufnahme von Gesellschaftern in Personengesellschaften
– Relevanz des § 24 UmwStG
– Gestaltungsmöglichkeiten
– Zuzahlungen in Zielbetriebsvermögen oder Privatvermögen oder anderes Betriebsvermögen anhand der neuesten Rechtsprechung des BFH
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
220,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
330,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind