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Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG (2 x ½ Tag)

Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buchführung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermittlung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die jedoch durch viele Ausnahmen erschwert wird. So gehören u. a. die für den Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie beim Betriebsvermögenvergleich zu besteuern sind. Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identität des Gesamtgewinns.

Dieses Seminar bietet Mitarbeitern aus Steuerberatungskanzleien eine umfassende und praxisrelevante Darstellung der Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit zahlreichen Beispielen und Verweisen auf die Anlage EÜR 2020 unter Berücksichtigung der ESt-Gesetzesänderungen v. 21.12.2020.
Themenübersicht

1. Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
– Überschussrechnung als selbständige Gewinnermittlungsart, Anwendungsbereich
– Dreiteilung des Vermögens bei der Überschussrechnung (notwendiges BV, gewillkürtes BV, notwendiges PV)
– Exkurs: Unternehmensvermögen bei der USt

2. Aufzeichnungspflichten
– Mindestaufzeichnungen bei der Einnahme-Überschussrechnung
– Aufzeichnungen für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen
– Anlage EÜR

3. Zufließen von Betriebseinnahmen / Abfließen von Betriebsausgaben
– Zeitliche Zurechnung (§ 11 Abs. 1 u. 2 EStG)

4. Betriebseinnahmen
– Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten, Vorschusszahlungen
– Durchlaufende Posten
– Veräußerung von Anlagevermögen
– Entnahme von Anlagegütern, Umlaufvermögen
– Entnahme von Nutzungen und Leistungen (u. a. private Kfz-Nutzung, Leasingfahrzeuge)
– Behandlung der USt

5. Betriebsausgaben
– Erwerb von Umlaufvermögen
– Erwerb von nicht abnutzbarem Anlagevermögen
– Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen
– AfA-Methoden einschl. § 7g EStG (2020), degressive AfA (2020)
– Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
– Forderungsausfall
– Einlage von Anlagegütern, Umlaufvermögen
– Aufwands- oder Nutzungseinlage

6. Wechsel der Gewinnermittlungsart
– Übergang von der Überschussrechnung zum BV-Vergleich
– Übergang vom BV-Vergleich zur Überschussrechnung
– Zeitraum für die Vornahme der Zu- und Abrechnungen
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Einladung
Terminübersicht
Übersicht
DI.
25
APR.
09:00 Uhr - 12:15 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Finw. Manfred Keil, StB
MI.
26
APR.
09:00 Uhr - 12:15 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Finw. Manfred Keil, StB
Teilnehmergebühr
210,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
310,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
Terminübersicht
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APR.
09:00 Uhr - 12:15 Uhr
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Dipl.-Finw. Manfred Keil, StB
MI.
26
APR.
09:00 Uhr - 12:15 Uhr
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Dipl.-Finw. Manfred Keil, StB