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Einkünfte aus Kapitalvermögen – Aus der Praxis für die Praxis
Das § 20 EStG nicht nur Zinsen aus Bausparverträgen und Sparbüchern erfasst ist hinlänglich bekannt. Doch was genau wird von der Regelung des § 20 EStG erfasst und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?
Das Seminar soll die wichtigsten Einkunftsformen des § 20 EStG beleuchten und sowohl die Grundsätze der Besteuerung als auch spezielle Antragswahlrechte, sowie Gestaltungsumgehungsvorschriften erörtern und anhand anschaulicher Beispiele erklären. Ebenfalls wird deutlich, wie die jeweiligen Einkunftsformen steuerlich zu erklären sind.
Themenübersicht
1. Allgemeines
2. Besteuerung der Gewinnausschüttung
– Offene Gewinnausschüttungen
– Verdeckte Gewinnausschüttungen
– Die Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
– Die Besteuerung im Privatvermögen
– Teileinkünfteverfahren i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG
3. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG
4. Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen und mehr
– Typisch stille Gesellschaft
– Partiarisches Darlehen
– Besteuerungsform
– § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG
– § 32d Abs. 3 EStG
– § 32 d Abs. 4 EStG
– § 20 Abs. 8 EStG
5. Einkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 5 EstG
6. Alt und Neuverträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
7. Zinsen als Kapitaleinkünfte
– Darlehenszinsen
– Zinsen aus Privatdarlehen
– Zinsen nach § 233a AO
– Anleihen
8. Sonstiges
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