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Geschäftsveräußerung im Ganzen rechtssicher umsetzen
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) liegt dann vor, wenn ein ganzes Unternehmen oder ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb an einen anderen Unternehmer entgeltlich oder unentgeltlich veräußert/übertragen oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.
Anders als im Ertragsteuerrecht reicht für die umsatzsteuerliche Erfüllung ggf. bereits die Veräußerung einer einzigen Immobilie. Das System ist durch umfangreiche Rechtsprechung des EuGH und BFH geprägt.
Das Online-Seminar zeigt die Fallstricke der rechtsicheren Umsetzung auf.
Themenübersicht
1. Grundlagen/System
– Voraussetzungen für die Anwendung
– entgeltliche/unentgeltliche Übergabe
– Folgewirkung: Steuerbarkeit bis Vorsteuerberichtigung
2. Risiken bei fälschlicher Annahme einer GiG
– welche Risiken bestehen
– wie lassen sich die Risiken ausschalten?
– Grundstücke: Verkauf steuerfrei, steuerpflichtig oder doch GiG?
3. Rechtsprechungshinweise, z.B.
– EuGH-Grundsätze
– Übereignung des Inventars einer Gaststätte
– partielle Geschäftsveräußerung im Ganzen möglich?
– Grundstücksübertragung ohne Übergang des Mietvertrages
Terminübersicht