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Phantomlohn in der Entgeltabrechnung

Haben Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen einen rechtlichen Anspruch auf Lohn (Arbeitsentgelt), der vom Arbeitgeber nicht abgerechnet und ausgezahlt wurde, so können die Betriebsprüfer der DRV bei einer Betriebsprüfung dies als sozialversicherungsrechtlichen Phantomlohn
feststellen. Bei der Betriebsprüfung der DRV wird nicht nur auf die richtige Bewertung der gezahlten Lohnbestandteile geachtet. Auf die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem rechtlich zustehenden Lohn müssen daher ebenfalls Beiträge zur SV gezahlt werden. In diesem Fall müssen Arbeitgeber die zu wenig abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Bei den Vorschriften zum Urlaubsentgelt oder der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen ist der Phantomlohn ein wichtiges Thema. Im Rahmen dieses Kompaktseminars blicken wir auf die Regelungen im Sozialversicherungsrecht und sein Entstehungsprinzip für das beitragspflichtige Entgelt.
Themenübersicht

1. Phantomlohn in der Entgeltabrechnung
– Grundsätzliches zum Phantomlohn (Definition)
– Arbeitsentgelt nach dem Sozialversicherungsrecht
– Entstehungsprinzip
– Zuflussprinzip
– Rechtsansprüche auf Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin
– Bedeutung des Phantomlohns in der Sozialversicherung
– Bedeutung des Phantomlohns in der Entgeltabrechnung
– Anspruchsgrundlage in der SV § 22 SGB IV (Sozialgesetzbuch)
– Beitrags- und versicherungsrechtlicher Folgen durch Phantomlohn vorbeugen (z.B. Minijobber)
– Neue Regelungen seit 01.10.2022
– Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
– Urlaubsentgelt / Feiertagsentgelt
– Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

2. Phantomlohn bei Verstoß gegen Mindestlohn
– Mindestlohnanspruch je Arbeitsstunde (Arbeitszeit)
– Erfüllung des Mindestlohnanspruchs (Änderung seit 01.10.2022)
– Entgeltbestandteile, die auf den Mindestlohn angerechnet werden können
– Entgeltbestandteile, die nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden können
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