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Die Einkommensteuererklärung 2022 für Gewerbetreibende und selbständig Tätige

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 für Gewerbetreibende und selbständig Tätige sind eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen zu beachten, die ab dem Veranlagungszeitraum 2022 in Kraft getreten sind. Das gilt nicht nur für Gesetzesänderungen sondern auch für Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes sowie für aktuelle Verwaltungsanweisungen. Dabei ist stets im Blick zu halten, ab wann welche (Neu-) Regelung anzuwenden ist.

Das Seminar informiert über die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 erforderlichen Regelungen und unterstützt bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 für Gewerbetreibende und selbständig Tätige. Gegenstand des Vortrags sind auch die Vordrucke, die die Einkommensteuererklärung eines Gewerbetreibenden oder selbständig Tätigen umfassen. Der Schwerpunkt liegt auf der Besprechung der Anlagen G, S, EÜR, aber es wird auch auf die übrigen Vordrucke eingegangen. Änderungen innerhalb der Vordrucke werden ausführlich dargestellt.

In einer umfangreichen Arbeitsunterlage werden die Themen ausführlich erläutert. Die Veranstaltung ist für Steuerberater und deren Mitarbeiter besonders geeignet.
Themenübersicht

1. Vorstellung der Steuererklärungsvordrucke samt Änderungen
– Grundsätzliches
– Anlage G, - Anlage S, - Anlage EÜR
– Sonstige Vordrucke

2. Gesetzesänderungen:
– Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) i.V.m
– BMF-Schreiben vom 20.07.2021 (IV A 3 – S 0261/20/10001:014) zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeit
– 4. Corona-Steuerhilfegesetz
– Steuerentlastungsgesetz 2022
– Energiepaket der Bundesregierung
– Jahressteuergesetz 2022
– Inflationsausgleichsgesetz

3. Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen betreffend Gewinneinkunftsarten:
– Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts
– Stille Beteiligung an „Freiberufler-GbR“
– Aktuelles zur Betriebsaufspaltung
– bei Beteiligung minderjähriger Kinder
– bei nur mittelbarer Beteiligung über eine KapGes
– Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr
– Aktuelle Entscheidungen zu § 7g EStG
– Neues zur Privatnutzung von betrieblichen Fahrzeugen
– Nutzung für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten
– Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
– Erschütterung des Anscheinsbeweises durch atypischen Geschehensablauf
– Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
– Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter
– Anwendung des § 17 EStG
– Ausfall von Gesellschafter-Darlehen/ Bürgschaften
– Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes aus einer GmbH-Beteiligung
– Vertrauensschutz wegen Absenkung der Beteiligungsgrenze

4. Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen betreffend Überschusseinkunftsarten (von Gewerbetreibenden oder selbständig Tätigen):
– Ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen (Kryptowährungen)
– Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsbeschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen
– Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung
– Kein Veräußerungsgeschäft bei Vermietung einzelner Räume eines privat genutzten Gebäudes an einzelnen Tagen
– Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes
– Aktuelles zur Veräußerung von privatem Grundbesitz Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei vorheriger Entnahme
– „Gartenhaus“-Entscheidung des BFH
– Entschädigungen, § 24 EStG
– Tarifermäßigung nach § 34 EStG für staatliche Corona-Hilfen
– Steuerermäßigung gem. § 34 EStG
– Verbrauch des ermäßigten Steuersatzes des § 34 EStG
– Steuerermäßigung gem. § 35a EStG
– Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers

Die Themen des Seminars werden um die aktuellen steuerlichen Entwicklungen bis zum Redaktionsschluss noch ergänzt.
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Einladung
Terminübersicht
DI.
21
MÄRZ
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Referent
Dipl.-FW (FH) Susanne Weber,
Teilnehmergebühr
120,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
180,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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Dipl.-FW (FH) Susanne Weber,