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Digitale Betriebsprüfung Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen
Die Finanzbuchhaltung als Dreh- und Angelpunkt der Betriebsprüfung ist bereits seit vielen Jahren digital und wird von der Betriebsprüfung in digitaler Form angefordert und überprüft. Aber auch die Belege sind zunehmend digital, der klassische Pendelordner verliert an Bedeutung. Außerdem fordern die Finanzämter verstärkt Daten aus EDV-Systemen (z. B. ERP, WWS, DMS) der geprüften Unternehmen an, mit denen sich die Finanzbuchhaltung und Steuerberatung bisher wenig oder gar nicht beschäftigt haben. Betriebsprüfer greifen auch selbst auf diese Systeme zu, was zumindest bei kleineren Betrieben oft Unbehagen auslöst.
Viele Softwarelösungen und digitale Helfer sind auf den Datenzugriff des Finanzamts nicht vorbereitet, was viel Konfliktpotenzial mit sich bringt. Diese Situation wird verschärft durch die neuen gesetzlichen Regelungen zur Modernisierung des Verfahrensrechts, wo z. B. eine neue Ermächtigung zur Vorgabe einheitlicher digitaler Schnittstellen für aufbewahrungspflichtige Daten geschaffen wurde.
Themenübersicht
1. Rechtsgrundlagen der digitalen Betriebsprüfung
2. Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts ab 2023
3. Welche Daten interessieren das Finanzamt?
4. Praktischer Ablauf
5. Bedeutung einer Verfahrensdokumentation
6. Grenzenloser Datenzugriff?
7. Neue Prüfungsmethoden
8. Rechte und Pflichten des Betriebsprüfers
9. Verzögerungsgeld, Mitwirkungsverzögerungsgeld, Zwangsmittel, Bußgelder
10. Typische Konflikte und Lösungsmöglichkeiten