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Lohnabrechnung für Profis - Was ändert sich zum Jahreswechsel im Meldewesen der Sozialversicherung

Mit unserer neuen LIVE-Online-Seminar-Reihe bieten wir den mit der Lohnabrechnung in den Kanzleien betrauten Mitarbeitern die Möglichkeit sich regelmäßig über aktuelle lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Themen der Lohnabrechnung zu informieren. Für die neue LIVE-Online-Seminar-Reihe konnten wir als Referenten Markus Stier, einen renommierten Coach und Fachbuchautor zu Themen der Lohnabrechnung gewinnen.

Sie entscheiden, ob Sie die jeweiligen Themen als Einzelveranstaltung oder im Abonnement zu stark vergünstigten Seminargebühren buchen. Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen.

Das Abonnement läuft solange weiter, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

Gegenstand des Termins der Seminarreihe am Donnerstag, 22.12.2022, 09.00 – 11.00 Uhr ist das Thema Was ändert sich zum Jahreswechsel im Meldewesen der Sozialversicherung.

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der Änderungen. Das Meldewesen in der Sozialversicherung ist nicht erst seit dem optimierten Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (OMS) einem ständigen Wandel ausgesetzt, aber gerade durch dieses Projekt hat auch die Digitalisierung im Meldewesen deutlich an Fahrt aufgenommen.

Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz wirft seinen Schatten voraus und auch die Umsetzung des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes wird uns im Jahr 2023 weiterhin beschäftigen. Im Meldewesen der Sozialversicherung müssen eine Vielzahl von Änderungen berücksichtigt werden. Der Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern wird immer digitaler.

Wir blicken in diesem Onlineseminar auf die aktuellen Maßnahmen und Änderungen.

Folgende weitere Termine sind bereits geplant:

19.01.2023: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)

23.02.2023: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
Themenübersicht

1. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
– Aktueller Stand und Hinweise zur Umsetzung

2. Elektronisches Meldeverfahren u. a.
– RV-BEA

3. Unternehmensnummer

4. Elektronische Führung von Entgeltunterlagen
– euBP ab 01.01.2023 verpflichtend
– elektronische Führung der Entgeltunterlagen nach §§ 8 und 9 BVV
– Gemeinsame Grundsätze nach § 9a BVV
– Voraussetzungen an die Unterlagen
– Unterlagen mit Unterschriftserfordernis

5. 8. SGB-IV-Änderungsgesetz u.a.
– DEÜV-Meldung zur Elternzeit
– Elektronischer Abruf von Studienzeiten
– Automatisierter Abruf der Versicherungs-Nummer
– Optimierung des Kommunikationsservers
– Aufnahme der Reha-Einrichtungen in die eAU
– Regelung der Zuordnung von Arbeitszeitguthaben

6. Weitere melderechtliche Änderungen
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Einladung
Terminübersicht
DO.
22
DEZ.
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Markus Stier,
Teilnehmergebühr
90,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
Abos
65,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - ABO Mitglieder - Lohnabrechnung für Profis
95,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - ABO Nichtmitglieder - Lohnabrechnung für Profis
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