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Grundsteuerbescheide Einspruch einlegen oder nicht?
Die Finanzämter verschicken seit einiger Zeit die ersten Bescheide zu bereits abgegebenen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. des Äquivalenzbetrages für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022.
Viele Steuerberater befürchten Haftungsfälle, wenn die Bescheide verfahrensrechtlich bestandskräftig werden, weil sie keinen Einspruch für den Mandanten einlegen und sich die Neugestaltung der Grundsteuer später als verfassungswidrig herausstellt.
Wie sollten sich betroffene Grundstückseigentümer und Steuerberater nun verhalten?
In unserem Webinar werden Anhaltspunkte für eine mögliche Verfassungswidrigkeit in den Grundsteuermodellen aller Bundesländer erläutert und wie damit umzugehen ist.
Themenübersicht
I. Potentielle Verfassungswidrigkeit
- Bundesmodell
- Ländermodell Bayern
- Ländermodell Baden-Württemberg
- Ländermodelle Niedersachsen, Hessen und Hamburg
II. Was passiert, wenn kein Einspruch eingelegt wird?
III. Kosten des Einspruchsverfahrens: Wie hoch und wer bezahlt das?
IV. Einspruch ohne Auftrag?
V. Mustereinsprüche
VI. Ruhen des Verfahrens möglich?
VII. Empfehlung zur Vorgehensweise
Terminübersicht