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Die fehlerfreie Bearbeitung einer Lohn-/ Gehaltspfändung bzw. Abtretung durch den Arbeitgeber
Nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss müssen insb. die unterschiedlichsten Pfändungsarten erkannt und insoweit die monatlichen Pfändungsbeträge ermittelt werden. Unser Webinar trägt zur Vermeidung von Berechnungsfehlern zur Verhinderung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber als sog. Drittschuldner bei.
Themenübersicht
1. Welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber nach Zustellung einer Vorpfändung gem. § 845 ZPO zu ergreifen?
2. Ermittlung des Nettoeinkommens als Grundlage für die Berechnung von monatlichen Pfändungsbeträgen
3. Was bedeutet die sog. „Berechnung der Nettomethode“ bei Lohn-/und Gehaltspfändung für den Arbeitgeber?
4. Verhalten des Arbeitgebers nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
5. Welche Formulierung wird als Drittschuldnererklärung nach 840 ZPO anerkannt?
6. Der „Blankettbeschluss“ und Anforderungen an den Arbeitgeber als Drittschuldner
– Berücksichtigung unterhaltspflichtiger Personen
– welche Bezüge sind zu beachten (§ 850a ZPO)
– Ermittlung des Pfändungsbetrages durch die sog. „Nettomethode“
7. Vorstellung weitere Pfändungsarten gegenüber Arbeitgeber als Drittschuldner: Kurzarbeitergeld, Energiepauschale, Durchführung Lohnsteuer/ Kirchensteuerjahresausgleich etc.
8. Zusammentreffen von Lohn- und Gehaltspfändung und Lohn-Abtretung
9. Besonderes Haftungsrisiko bei Sonderpfändungen des Drittschuldners gem. § 850c Abs. 4, § 850e Abs. 2, 2a und § 850f Abs. 2 der ZPO
10. Welche Besonderheiten sind bei der Pfändung von Unterhalt zu beachten?
11. Arbeitnehmer in der Insolvenz – Auswirkungen auf die Lohnpfändung bzw. Abtretung?
12. Was bedeutet eigentlich Lohnverschleierung oder Lohnverschiebung?