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Bau-Reverse-Charge in der Praxis
§ 13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft für im Inland steuerpflichtige Bauleistungen vom ausführenden Subunternehmen auf den Auftraggeber: Das Subunternehmen soll den Nettobetrag in Rechnung stellen, der Auftraggeber ist für Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Neben rein inländischen Bauleistungen unterliegen auch grenzüberschreitende Bauleistungen dem Reverse-Charge-Verfahren.
Das Webinar macht Sie damit vertraut, welche Vorgänge dem Bau-Reverse-Charge-Verfahren zu unterwerfen sind. Sie erhalten praxisnahe Lösungsmöglichkeiten, die Sie anhand der im Mittelpunkt des Seminars stehenden umfangreichen Fallbeispiele verstehen und anwenden können.
Themenübersicht
1. Unionsrechtliche Grundlagen
2. Umsetzung in Deutschland mit vielen Praxisfällen
– Überblick
– Rechnungsstellung bei Reverse Charge
– Vorsteuer bei Reverse Charge
– Praxisfälle, u. a.
3. Werkleistungen ausländischer Unternehmen in Deutschland
4. Werklieferungen ausländischer Unternehmen in Deutschland
5. Abgrenzung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen
6. Bauleistungen ausländischer Subunternehmen an inländische Bauunternehmen
7. Bauleistungen inländischer Subunternehmen an inländische Bauunternehmen
8. Bauleistungen inländischer Unternehmen an inländische Nichtbauunternehmen
9. Bauleistungen inländischer Bauunternehmen an ausländische Auftraggeber
10. Obwohl Reverse-Charge-Bauleistung vorliegt, wird brutto abgerechnet
11. Netto-Faktura, obwohl keine Reverse-Charge-Bauleistung vorliegt
12. Abgrenzung Teilleistung von Anzahlung
13. Konventionalstrafen/ Schadensersatz
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