Fortbildung und Seminare
LIVE-Online-Seminar
Seminarinhalte
Fallstrick mitarbeitende Gesellschafter - Neuer Prüfungsschwerpunkt DRV
Neuer Prüfungsschwerpunkt DRV:„Mitarbeitende“ Mehrheitsgesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion
• Neue Nachforderungswelle wird mitarbeitende Mehrheitsgesellschafter erfassen.
• Selbst eine Beteiligung von 70% kann zu Versicherungspflicht führen.
• Die doppelte Rechtsmachtprüfung.
• Ihr Compliance-Risiko: Fehlende Statusbeurteilungen.
Ihr Trugschluss: Eine Beteiligung 50% plus x löst generell Nichtversicherungspflicht aus, ist eine weit verbreitete, aber auch irrtümliche Annahme, welche noch von Besprechungsergebnissen unterstützt wurde. Ohne ein Statusfeststellungsverfahren drohen im Einzelfall erhebliche Nachforderungen.
Ihre Aufgabe
Bei einem Lohnmandat (SV-Mandat) kommt eine Haftung des Steuerberaters wegen Nichtbeachtung der neuen BSG-Rechtsprechung zur Statusfeststellung in Betracht. Die Pflichtverletzung besteht in einer fehlenden Hinweisgebung bei drohender Nachforderung für die Gesellschaft. Anlass hierzu besteht bereits, soweit der Steuerberater die BSG-Rechtsprechung kennen müsste.
Fallstrick Verweisungspflicht des Steuerberaters
Der steuerliche Berater hat die Mandantschaft auf seine fehlende Befugnis hinzuweisen, die Sozialversicherungspflicht zu beurteilen, hieraus entsteht aber eine Verweisungspflicht an Juristen (BGH-Urteil vom 06.06.2019).
Lösungsvorschlag:
• Einzelfallbeurteilung = Seriöse sozialjuristische Statusbeurteilung.
• Prüfungsgegenstand: Satzung & Anstellungsvertrag.
Fallstrick: Rechts- und Allmacht der Geschäftsführung
Ein mitarbeitender Mehrheitsgesellschafter unterliegt der Weisung der (Minderheits-) Geschäftsführung, daher löst eine Mehrheitsbeteiligung generell keine Nichtversicherungspflicht aus.
Das Seminar wird Sie in die Lage versetzen, Probleme zu erkennen und die bisher fehlende Hinweis- und Verweisungspflicht nachzuholen. Muster-Mandantenbriefe inclusive.
• Neue Nachforderungswelle wird mitarbeitende Mehrheitsgesellschafter erfassen.
• Selbst eine Beteiligung von 70% kann zu Versicherungspflicht führen.
• Die doppelte Rechtsmachtprüfung.
• Ihr Compliance-Risiko: Fehlende Statusbeurteilungen.
Ihr Trugschluss: Eine Beteiligung 50% plus x löst generell Nichtversicherungspflicht aus, ist eine weit verbreitete, aber auch irrtümliche Annahme, welche noch von Besprechungsergebnissen unterstützt wurde. Ohne ein Statusfeststellungsverfahren drohen im Einzelfall erhebliche Nachforderungen.
Ihre Aufgabe
Bei einem Lohnmandat (SV-Mandat) kommt eine Haftung des Steuerberaters wegen Nichtbeachtung der neuen BSG-Rechtsprechung zur Statusfeststellung in Betracht. Die Pflichtverletzung besteht in einer fehlenden Hinweisgebung bei drohender Nachforderung für die Gesellschaft. Anlass hierzu besteht bereits, soweit der Steuerberater die BSG-Rechtsprechung kennen müsste.
Fallstrick Verweisungspflicht des Steuerberaters
Der steuerliche Berater hat die Mandantschaft auf seine fehlende Befugnis hinzuweisen, die Sozialversicherungspflicht zu beurteilen, hieraus entsteht aber eine Verweisungspflicht an Juristen (BGH-Urteil vom 06.06.2019).
Lösungsvorschlag:
• Einzelfallbeurteilung = Seriöse sozialjuristische Statusbeurteilung.
• Prüfungsgegenstand: Satzung & Anstellungsvertrag.
Fallstrick: Rechts- und Allmacht der Geschäftsführung
Ein mitarbeitender Mehrheitsgesellschafter unterliegt der Weisung der (Minderheits-) Geschäftsführung, daher löst eine Mehrheitsbeteiligung generell keine Nichtversicherungspflicht aus.
Das Seminar wird Sie in die Lage versetzen, Probleme zu erkennen und die bisher fehlende Hinweis- und Verweisungspflicht nachzuholen. Muster-Mandantenbriefe inclusive.