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Grunderwerbsteuer 2026 - Das neue System der Share Deals

GrEStG neu gedacht - Vereinfachung, Klarheit, Gestaltungsspielräume

Mit dem Entwurf des 9. Steuerberatungsänderungsgesetzes plant der Gesetzgeber grundlegende Änderungen bei der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Share Deals. Kernpunkt ist die Neuausrichtung des Besteuerungszeitpunkts: Künftig sollen die Ergänzungstatbestände der §§ 1 Abs. 3, 3a und neu 3b GrEStG-E vorrangig greifen. Maßgeblich ist damit regelmäßig bereits das Signing (Verpflichtungsgeschäft) – nicht mehr der Vollzug (Closing). Die bislang praxisprägenden Tatbestände der §§ 1 Abs. 2a und 2b GrEStG treten nur noch nachrangig ein.

Die Reform beseitigt die Signing-/Closing-Problematik und reduziert Doppelbelastungsrisiken, verlagert die steuerliche Prüfung aber deutlich in die Vertragsphase. Auch die Übergangsregelungen sind hochrelevant: Bei Altfällen mit Signing vor Inkrafttreten und Closing danach soll ausschließlich das Signing besteuert werden – mit unmittelbarer Bedeutung für derzeit schwebende Transaktionen.

Zusätzliche Brisanz erhält die Reform durch die Entscheidung des Finanzausschusses des Bundesrats vom 20.02.2026 die Entfristung des Moratoriums nach § 24 GrEStG. Die Vergünstigungen der §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG bleiben damit weiterhin ausgesetzt; die erwartete rechtsformneutrale Grunderwerbsteuer infolge des MoPeG tritt nicht ein.

Flankierende Maßnahmen

- Verlängerung der Anzeigefristen von zwei Wochen auf einen Monat

- Erweiterung des Kreises der Steuerschuldner (doppelte Steuerschuldnerschaft von Erwerber und grundbesitzender Gesellschaft)

- Erweiterung der Bemessungsgrundlage des § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG für noch zu errichtende Gebäude

Das Seminar zeigt kompakt und praxisnah, welche unmittelbaren Auswirkungen die Neuregelungen auf die gestaltende Beratung – auch in laufenden Mandaten – haben und wie neue Risiken und Gestaltungsspielräume sicher beherrscht werden können.
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Einladung
Terminübersicht
FR.
5
JUNI
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR
Teilnehmergebühr
135,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
202,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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FR.
5
JUNI
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
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Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR