Fortbildung und Seminare

LIVE-Online-Seminar

Seminarinhalte

Bargeldeinnahmen, Kassenführung und Schätzung - Vorstellung der Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung und Leitfaden zur rechtlichen Überprüfung von Schätzungen

Seit einigen Jahren führen praktisch alle Finanzämter unangekündigte Kassen-Nachschauen durch, die nicht selten in umfangreichen Betriebsprüfungen enden. Selbständigen mit viel Bargeschäft drohen aufgrund der Verschärfung des Verwaltungsvollzugs existenzgefährdende Schätzungen, vor allem wenn die Prüfung weit in die Vergangenheit erstreckt wird.

Formale Mängel in der Kassenführung und technische Vorgaben spielen eine immer größere Rolle. Vielen ist nicht bekannt, dass die Beweiskraft von TSE-Kassendaten schon seit dem 1. Januar 2023 davon abhängt, ob diese über die einheitliche digitale Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden (§§ 146a, 147b, 158 Abs. 2 S. 2 AO). Hier droht ein neues Schätzungsrisiko.

In dem Seminar werden die wichtigsten Prüfungs- und Schätzungsmethoden der Betriebsprüfung vorgestellt. Der Bundesfinanzhof stellt an das Handeln der Finanzverwaltung strenge Anforderungen. Die Betriebsprüfung ist keinesfalls berechtigt, willkürlich zu schätzen, sondern muss Schätzungsbescheide nachvollziehbar und nachprüfbar begründen. Auch Aspekte des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit sind, insbesondere bei Aufrollung von Altjahren, zu berücksichtigen.

Anhand praxisorientierter Beispiele aus unterschiedlichen Branchen wird aufgezeigt, wie Schätzungsbescheide auf Rechtsfehler überprüft werden können. Ein Leitfaden und eine umfangreiche Rechtsprechungssammlung werden erläutert und als Praxishilfen zur Verfügung gestellt.
Downloads

Einladung
Terminübersicht
DI.
18
FEB.
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dr. Christian Kläne,
Teilnehmergebühr
110,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
165,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
Wählen sie einen Termin
DI.
18
FEB.
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dr. Christian Kläne,