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Korrekturerklärungen - von der Korrektur bis zur Selbstanzeige

Korrekturen im Steuerrecht sind nach dem Gesetz unverzüglich anzuzeigen und vorzunehmen. Das klingt simpel, führt aber in der Praxis zu vielfältigen Problemen. Denn wann ist der formfreie Weg gem. § 153 AO eröffnet und in welchen Fällen bedarf es überhaupt einer sog. Selbstanzeige? Was sind die möglichen Konsequenzen des einen oder des anderen Weges. Welches Vorgehen ist notwendig zur Risikominimierung, welches Vorgehen ist ausreichend für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen?

Der Workshop zeigt anhand praktischer Beispiele verschiedene Handlungsoptionen auf, abhängig unter anderem vom Kenntnisstand der Behörden und vom Wissen auf Seiten der Mandantschaft zur Notwendigkeit von Korrekturen.
Themenübersicht

Korrekturerklärungen - § 153 AO oder § 371 AO - Lösungsoptionen

Einleitung

Handlungsoptionen vor Tatentdeckung
- Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung/Unterlassung vor Veranlagung
- Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung/Unterlassung nach Veranlagung
- Möglichkeiten bei leichtfertiger Falscherklärung/Unterlassung
- Möglichkeiten bei fahrlässiger Falscherklärung/Unterlassung

Handlungsoptionen nach Tatentdeckung
- Ermittlungen - Einleitung – Anfangsverdacht
- Ziele
- Spannungsfeld Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren

Risiken der Korrektur durch das „neue“ Einziehungsrecht
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SEP.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Dr. Jens Bosbach,
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