Fortbildung und Seminare
LIVE-Online-Seminar
Seminarinhalte
*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Gesundheitswesen (DStV e.V.) von 3,75 Zeitstunden geeignet.
Umsatzsteuer bei Heil- und Pflegeberufen
Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) mit 3,75 Stunden anerkannt.
Heil- und Pflegeberufe unterliegen in der umsatzsteuerrechtlichen Praxis seit einigen Jahren einer stetigen Entwicklung durch die Rechtsprechung, Finanzverwaltung und den Gesetzgeber. Viele Ärzte bieten zudem weitere Leistungen wie beispielsweise Verkäufe von Nahrungs-ergänzungsmitteln oder individuelle Gesundheitsleistungen an. Dies erschwert die Abgrenzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen im Bereich von § 4 Nr. 14 und 16 UStG.
Das Seminar zeigt nochmals die grundlegenden Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auf und geht darüber hinaus auf weitere Praxisprobleme bei der Abgrenzung ein.
*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Gesundheitswesen (DStV e.V.) von 3,75 Zeitstunden geeignet.
Themenübersicht
Heilberufe im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG
- Abgrenzung der Berufsgruppen
- Einordnung der einzelnen Leistungen
- Sonderfälle Apotheker, Gutachter, Sachverständige etc.
- Aktuelles aus der Rechtsprechung und Finanzverwaltung
Pflegeleistungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG
- Voraussetzungen der Steuerbefreiung
- Begünstigte Einrichtungen
- Haushaltshilfen und ambulanter Service
- Altenheime und Betreutes Wohnen
- Aktuelles aus der Rechtsprechung und Finanzverwaltung
Sonderfälle
- Hilfsgeschäfte bei Heil- und Pflegeleistungen
- Private Kfz-Nutzung und Dienstwagenüberlassung
- Kleinunternehmerregelung
Vorsteuerabzug
- Zuordnung und Aufteilung von Vorsteuern
- Anmietung von Praxisräumen und Option
Terminübersicht