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Rein in die GmbH - Raus aus der GmbH (2 x ½ Tag)

Änderungen der Rechtsform von Unternehmen lassen sich mit Hilfe des Umwandlungssteuerrechts verwirklichen. Das Umwandlungssteuerrecht enthält eine Vielzahl von Regelungen, die auch für die innerdeutsche Umstrukturierung von Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Das kann im Einzelfall vorteilhaft aber auch nachteilig sein. Daher ist es wichtig, zumindest bei den beiden wichtigsten und häufigsten Fallkonstellationen „Rein in die GmbH“ und „Raus aus der GmbH“ zu wissen, worauf es - aus steuerlicher Sicht - entscheidend ankommt.

Das Seminar will die Grundlagen des Umwandlungssteuerrechts unter Berücksichtigung des Umwandlungssteuererlasses nur für Inlandsfälle darstellen und in diesem Zusammenhang auch praktische Schwierigkeiten im Einzelfall (z.B. Behandlung von Grundstücksteilen bei Einbringungen) behandeln. Auf die Änderungen durch das Coronahilfe-Steuergesetz wird eingegangen. Das UmwStG enthält viele Begünstigungen, aber auch Steuergefahren. Bei Umwandlung raus aus der GmbH ist z.B. auf die Besteuerung der offenen Rücklagen zu achten, was ggf. zu erheblichen Steuernachteilen führen kann. Bei der Einbringung/Umwandlung von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft muss die Gesetzesänderung zu den sonstigen Gegenleistungen neben den neuen Gesellschaftsrechten beachtet werden. Ferner dürfen in den folgenden sieben Jahren keine Fehler gemacht werden, um eine Zwangsrealisierung von stillen Reserven zu verhindern. Trotz der möglichen Buchwertübertragung können somit im Einzelfall steuerliche Gefahren bestehen, die eine Sensibilität des steuerlichen Beraters erfordern.
Themenübersicht

1. Umwandlung/Einbringung von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in eine GmbH
– Anwendungsfälle
– Voraussetzungen und Überblick zu den Steuerfolgen
– Behandlung des Einbringungsvorgangs
– Behandlung der GmbH-Anteile
– Vorsicht wegen der 7-jährigen Sperrfrist des § 22 UmwStG
– Zwingende Nachweispflichten des Einbringenden bei Einbringungen nach § 20 UmwStG
– Formwechsel Personengesellschaft in GmbH (§ 25 UmwStG)

2. Umwandlung von GmbH in Personengesellschaft oder Einzelunternehmen
– Anwendungsfälle
– Steuerliche Rückwirkung, Bewertung bei der übertragenden Körperschaft
– Auswirkungen und Besteuerung bei der Übernehmerin
– Formwechsel in eine Personengesellschaft
– Gewerbesteuerliche Auswirkungen der Umwandlung einschl. Risiken für fünf Jahre nach der Umwandlung
– Beispiel zum Formwechsel einer GmbH in eine KG mit Bilanzen und steuerlichen Auswirkungen
– Beratungsempfehlungen zur Umwandlung einer GmbH (Umwandlungsvorteile und Umwandlungsnachteile aus steuerlicher Sicht)
– Umwandlung GmbH auf eine natürliche Person
– Umwandlung einer überschuldeten GmbH
Terminübersicht
Übersicht
MO.
27
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09:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Dipl.-Finw. Ortwin Posdziech, StB
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FEB.
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Teilnehmergebühr
220,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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