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Die Energiepreispauschale in der Veranlagung 2022

In der Lohnabrechnung 2021 ist die Energiepreispauschale „durch“!
Aber was ist mit Arbeitnehmern, die keine EPP vom Arbeitgeber erhalten haben?
Was ist mit weiteren Anspruchsberechtigten?
Welche Besonderheiten bestehen bei Gewinneinkünftlern?
Was passiert bei Doppelzahlungen? Kontrollmechanismen der Finanzverwaltung?
Wer muss oder sollte eine Steuererklärung abgeben?
Kommt es durch die EPP zu einer Pflichtveranlagung?
Welche Auswirkungen ergeben sich durch die „neue EPP Rentner“?
Das EStG erhält einen eigenen Abschnitt XV mit 11 Paragraphen zur Energiepreispauschale (§§ 112-122 EStG)!
Für Rentner und Versorgungsbezugsempfänger wurden 2 weitere Gesetze zur Umsetzung geschaffen!
Themenübersicht

Hier die wichtigsten Stichpunkte für die praktische Umsetzung in der Veranlagung 2022:

1. Veranlagungszeitraum und Höhe
2. Entstehung des Anspruchs - Wer, Wie, Wann?
3. Erfassung in der Einkommensteuerveranlagung
4. Anrechnung auf die Einkommensteuer
5. Pflichtveranlagung für AN?
6. Umsetzung bei Minijob und Co?
7. Speziell Selbständige: wie wird es gemacht?
8. Leider Ja - Steuerpflicht der Energiepreispauschale ...
9. Gefahrenpunkte? Straf- und Bußgeldvorschriften - warum?
10. Aussagen der Finanzverwaltung?
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FEB.
09:00 Uhr - 10:30 Uhr
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StB Dipl.-Fw. (FH) Jürgen R. Schott,
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