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Einspruchverfahren

Das Einspruchsverfahren enthält eine Vielzahl von Fallstricken für den Berater, weil

– z. B. bei sog. Sammelbescheiden der richtige Verwaltungsakt angefochten werden muss,
– der Beginn der Einspruchsfrist in vielen Fällen abweichend vom Drei-Tageszeitraum zu ermitteln ist,
– die AO Einschränkungen bei der Anfechtungsbefugnis vorsieht,
– bei nicht anerkannten Verlusten der „richtige“ Bescheid erkannt werden muss oder
– eine Verböserung angekündigt wird.

Das Webinar erläutert diese Fallstricke anhand von Beispielen und zeigt, wie man fehlerlos durch das Einspruchsverfahren kommt. Es wird das Einspruchsverfahren von der Fristberechnung bis zur Einspruchsentscheidung erläutert.
Themenübersicht

1. Berechnung und Beginn der Einspruchsfrist, z. B. bei Postzustellungen oder Missachtung der Bekanntgabevollmacht

2. Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

3. Besonderheiten bei der Anfechtung von Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung

4. Einspruch bei nicht anerkannten Verlusten

5. Einspruch gegen Sammelbescheide

6. Einschränkung der Anfechtungsbefugnis nach § 351 AO

7. Umgang mit Änderungsbescheiden im Einspruchsverfahren

8. Verböserung und der Rechtsschutz gegen eine unzulässige Verböserung sowie die Einspruchsentscheidung und der Vollabhilfebescheid

9. Verhältnis vom Einspruchsverfahren zum Billigkeitsverfahren (Erlass bzw. Stundung) erklärt
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Einladung
Terminübersicht
DI.
21
FEB.
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Referent
Bernd Rätke, Vors. RiFG Berlin Brandenburg
Teilnehmergebühr
90,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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