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Vorsteuer und Vorsteueraufteilung bei Immobilien
Bei gemischt genutzten Immobilien stellt die zutreffende Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge eine besondere Herausforderung dar.
Müssen die Vorsteuerbeträge bestimmten Ausgangsumsätzen zugeordnet werden oder ist eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen. Und wenn aufgeteilt werden muss, welches ist dann der zutreffende Aufteilungsmaßstab.
Die Finanzverwaltung hat im Oktober 2022 endlich auf die teilweise schon Jahre zurückliegende Rechtsprechung von EuGH und BFH reagiert und den UStAE angepasst.
Das Webinar zeigt die Grundregelungen auf, die für gemischt genutzte Immobilien für den Vorsteuerabzug und die Vorsteueraufteilung gelten. Darüber hinaus wird auch auf Sonderfälle (z.B. Photovoltaikanlage auf einem Gebäude) eingegangen.
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