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Auswege aus dem Verlustuntergang nach § 8c KStG: Konzernklausel, stille-Reserven-Klausel und Sanierungsklausel (ohne § 8d KStG)

Bei einer Anteilsübertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf einen Erwerber innerhalb von fünf Jahren droht ein vollständiger Verlustuntergang bei der Körperschaft- und bei der Gewerbesteuer nach § 8c Abs. 1 KStG und § 10a GewStG. Die Regelung des § 8c KStG enthält aber drei Auswege, die bei der Gestaltung genutzt werden können, und zwar

– die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG

– die stille-Reserven-Klausel des § 8c Abs. 1 Sätze 5 ff. KStG

– die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG

Das Online-Seminar erläutert anhand von Beispielen die Voraussetzungen für die drei Auswege.

Hinweis:
Wegen des Umfangs der drei Auswege aus dem Verlustuntergang wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG nicht in diesem Webinar behandelt.

*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Restrukt. und Unternehmensplanung (DStV e.V.) von 1 Zeitstunden geeignet.


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8
FEB.
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Referent
Bernd Rätke, Vors. RiFG Berlin Brandenburg
Teilnehmergebühr
120,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
180,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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