Fortbildung und Seminare

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Aktuelle Praxisfragen der Jahresabschlusserstellung zu Krisenfrüherkennung und Frühwarnsystemen in KMU nach dem StaRUG

Zum 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) in Kraft getreten, was erhebliche Auswirkungen auf die steuerberatenden Berufe und die professionelle Mandantenbetreuung zur Folge hat. So werden in § 1 StaRUG die Organe haftungsbeschränkter Gesellschaften explizit zur Krisenfrüherkennung verpflichtet und in § 102 StaRUG Hinweis- und Warnpflichten des StB gegenüber insolvenznahen Mandanten erstmalig gesetzlich festgeschrieben.

Das Online-Seminar zeigt, welche praktischen Anforderungen sich hieraus für Steuerberaterkanzleien und deren Mandanten ergeben.

*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Restrukt. und Unternehmensplanung (DStV e.V.) von 1 Zeitstunden geeignet.


Themenübersicht

1. Rechtliche Grundlagen

2. Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG - Praktische Umsetzung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

3. „Frühwarnsysteme“ im Sinne der §§ 101, 102 StaRUG - Der StB als „Gatekeeper“ des Insolvenzrechts?

4. Praktische Auswirkungen auf die StB-Kanzleiorganisation
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Einladung
Terminübersicht
DI.
7
FEB.
15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Prof. Dr. Manfred Pollanz,
Teilnehmergebühr
90,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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