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Neue gesetzliche Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das mobile Arbeiten im Homeoffice deutlich zugenommen. Diese Entwicklung hält nach wie vor an, weshalb immer mehr Steuerbürger Aufwendungen in diesem Zusammenhang geltend machen.

Der Trend hin zum mobilen Arbeiten hat die Bundesregierung offenbar veranlasst die Abzugsvoraussetzungen des häuslichen Arbeitszimmers neu zu regeln. Auch die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale hat ein neues Gesicht bekommen. Es wurde nicht nur der Höchstbetrag angepasst, auch die Anspruchsvoraussetzungen haben sich geändert.

Die Neuregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale sollen bereits zeitnah gelten und finden ab 01.01.2023 Anwendung. Da viele Mandanten inzwischen zumindest zeitweise im Homeoffice arbeiten, löst die Neuregelung in der Praxis einen zeitnahen Beratungsbedarf aus.

In diesem Kurzseminar erfahren Sie alles Wesentliche zur Neuregelung der Abzugsvoraussetzungen des häuslichen Arbeitszimmers und zur neuen Homeoffice-Pauschale.
Themenübersicht

1. Häusliches Arbeitszimmer
– Abzugsvoraussetzungen
– neuer Pauschalbetrag (Nachweisvereinfachung)
– Erforderlichkeit des Arbeitszimmers
– Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
– Doppelnutzung eines Arbeitszimmers

2. Homeoffice-Pauschale
– neue erweiterte Anspruchsvoraussetzungen
– Homeoffice-Pauschale neben der Entfernungspauschale
– neuer Höchstbetrag

3. Wahlrecht:
– häusliches Arbeitszimmer
oder
– Homeoffice-Pauschale
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Einladung
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DI.
31
JAN.
09:00 Uhr - 09:45 Uhr
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Referent
Dipl.-Fw. Daniel Heidemann,
Teilnehmergebühr
60,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
90,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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