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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Wie werde ich Steuerberater?
 
Steuerberater ist ein Beruf mit gesetzlich garantiertem Niveau!

Voraussetzung für die Tätigkeit als Steuerberater ist eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Steuerberater, die von den obersten Finanzbehörden der Bundesländer, d. h. von den jeweiligen Finanzministerien, abgenommen wird.

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung hängt von beruflichen Qualifikationen, die auf zwei Komponenten beruhen, ab: Ausbildungsstand und Zeiten praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens. Hierunter ist die Tätigkeit im Zusammenhang mit den von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern zu verstehen. Die Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung im einzelnen:
  • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Regelstudienzeit mindestens 8 Semester) und eine 2jährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in o.a. Sinne
     
  • Wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicher Fachhochschulabschluss (Regelstudienzeit unter 8 Semestern) und eine 3jährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in o.a. Sinne
     
  • Abschluss einer Ausbildung als Steuerfachangestellte/r und 10jährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in o. a. Sinne


    Für den Fall, dass die Zusatzqualifikation "Steuerfachwirt" vorliegt, reduziert sich die Zeit der praktischen Tätigkeit auf 7 Jahre.


Auch Finanzbeamte und Bilanzbuchhalter haben die Möglichkeit zur Ablegung der Steuerberaterprüfung; näheres ergibt aus § 36 Abs. 2 StBG.

 

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