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In Deutschland gibt es ca. 60.000 Steuerberater.
Steuerberater können ihre Tätigkeit in einer Einzelkanzlei oder
Sozietät (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ausüben. Darüber hinaus
können Steuerberater ihre Tätigkeit in sämtlichen Rechtsformen des
Handels- und Gesellschaftsrechts ausüben, d. h. in der Rechtsform der
OHG, KG, der GmbH, der AG, der Partnerschaftsgesellschaft oder in
Mischformen dieser verschiedenen Gesellschaften.
Der Steuerberater kann seinen Beruf in überprofessionellen Kanzleien
ausüben, d. h. z. B. zusammen mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern
oder in überörtlichen Zusammenschlüssen.
Von den 60.000 Berufsangehörigen üben ca. 7.200 ihre Tätigkeit als
angestellte Steuerberater aus, ca. 1.800 sind in Gesellschaften
organisiert. Ein angestellter Steuerberater darf - im Gegensatz zu
anderen Freien Berufen - ausschließlich nur bei einem anderen
Steuerberater oder einer anderen Steuerberatungsgesellschaft beschäftigt
sein.
Alle Steuerberater müssen Mitglied einer Steuerberaterkammer, einer
öffentlichen-rechtlichen Berufsorganisation, sein. Die Aufgaben der
Steuerberaterkammern sind gesetzlich genau festgelegt; ein Schwerpunkt
ist die Ausübung der Berufsaufsicht. Steuerberater unterliegen keiner
staatlichen Aufsicht, sondern der beruflichen Selbstkontrolle.
Ca. 50 % der Berufsangehörigen sind im Deutschen Steuerberaterverband
(DStV) mit Sitz in Berlin organisiert. Dieser versteht sich in erster
Linie als Interessenvertreter des steuerberatenden Berufs gegenüber dem
Bundesgesetzgeber, der Bundesregierung und den obersten Bundesbehörden.
Dem Deutschen Steuerberaterverband gehören 15 Landesverbände, u. a. auch
der Steuerberaterverband Sachsen e. V., an, die die entsprechenden
Aufgaben auf Landesebene wahrnehmen. |