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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Aktuelles
 
Januar 2010
Dienstleistungsrichtlinie bringt neue Informationspflichten –
Steuerberater, die eine eigene Internetpräsenz unterhalten, können die neuen Pflichtangaben dort machen. Dieses ist ihnen auch dringend empfohlen: Es besteht die Gefahr, dass wie in der Vergangenheit bei Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten systematische Abmahnungen erfolgen, für einige Rechtsanwälte ein nicht unerheblicher Nebenverdienst.

Die neuen Pflichtangaben ergänzen bestehende Informationspflichten, insbesondere die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Hinzu kommen sollen etwa ungefragte Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung und verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf Anfrage sollen Steuerberater den Mandanten etwa Angaben zur Berechnung der Gebühren oder einen Kostenvoranschlag machen.

Die neuen EU-weit geltenden Informationspflichten sollen dazu beitragen, das Vertrauen von Dienstleistungsempfängern in Dienstleister aus anderen EU-Ländern zu erhöhen und so zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes beitragen.

Eine Übersicht der Informationspflichten nach § 5 TMG und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung finden Sie in der Anlage.
 

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