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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Aktuelles
 
August 2004
Änderung der Zuständigkeit der sächsischen Finanzämter – Auflösung des Finanzamtes Chemnitz-Land

Zum 1. November 2004 wird das Finanzamt Chemnitz-Land aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt ergeben sich folgende Zuständigkeitsänderungen:

Gemeinde   Neu zuständiges Finanzamt
     
Augustusburg   Freiberg
Eppendorf   Freiberg
Falkenau   Freiberg
Flöha   Freiberg
Frankenstein   Freiberg
Gahlenz   Freiberg
Leubsdorf   Freiberg
Niederwiesa   Freiberg
Oederan   Freiberg
Limbach-Oberfrohna   Hohenstein-Ernstthal
Niederfrohna   Hohenstein-Ernstthal
Burgstädt   Mittweida
Claußnitz   Mittweida
Hartmannsdorf   Mittweida
Mühlau   Mittweida
Taura   Mittweida


Damit wird das Finanzamt Freiberg einheitlich die Aufgaben für den gesamten Landkreis Freiberg, das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal für den gesamten Landkreis Chemnitzer Land und das Finanzamt Mittweida für den gesamten Landkreis Mittweida übernehmen.

Weiterhin wechselt die Zuständigkeit für die Feuerschutz- und Versicherungsteuer sowie Rennwett- und Lotteriesteuer vom Finanzamt Chemnitz-Land an das Finanzamt Chemnitz-Mitte. Dies gilt auch für die internen Verteileraufgaben für Vollstreckungsersuchen des Regierungspräsidiums Chemnitz und der Hauptkasse des Freistaates Sachsen.

Die Vorbereitung und Durchführung des Umzuges erfolgt in der Zeit vom 22. Oktober bis 5. November 2004. Die neue Finanzamtszuständigkeitsverordnung tritt zum 1. November 2004 in Kraft.

Um mehrmalige Aktenabgaben innerhalb kurzer Zeit zu vermeiden, bittet die Finanzverwaltung darum, ab 1. August 2004 keine offensichtlich von oben genannten Strukturänderungen betroffenen Fälle mehr an das Finanzamt Chemnitz-Land abzugeben. Mit Zustimmung des Steuerpflichtigen sollten offene Vorgänge noch im bisherigen Finanzamt bearbeitet bzw. der Fall bereits vorzeitig unmittelbar an die Finanzämter Freiberg, Hohenstein-Ernstthal bzw. Mittweida abgegeben werden.
 

 

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