Mai 2005 Kapitalflucht als Auslaufmodell |
Die EG-Zinsrichtlinie wird aller Wahrscheinlichkeit nach ab dem 1. Juli 2005 Anwendung finden. Dann sind alle grenzüberschreitenden Zinszahlungen in der EU und einigen anderen Staaten betroffen, sei es durch eine Mitteilung an den Wohnsitzstaat des Anlegers über die Höhe der Zinsen oder aber durch den Einbehalt einer Quellensteuer.
Der PAXISTIPP - Kapitalflucht als Auslaufmodell - EG-Zinsrichtlinie harmonisiert die Zinsbesteuerung informiert über die Umsetzung der Richtlinie. Es wird ausgeführt, welche Zinszahlungen unter die Richtlinie fallen und welche Staaten den Wohnsitzstaat informieren bzw. eine Quellensteuer einbehalten. Der Leitfaden richtet sich an die in den Mitgliedsverbänden organisierten Berufsträger.
Mitglieder des Steuerberaterverbandes Sachsen erhalten den PRAXISTIPP auch unter www.StBdirekt.de oder direkt über ihren Verband.
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