April 2008 Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz tritt in Kraft - Syndikus-Tätigkeit künftig erlaubt |
Am 12. April 2008 tritt die Anfang des Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossene Novellierung des Berufsrechtes in Kraft.
Diese erlaubt nunmehr Steuerberatern eine so genannte Syndikus-Tätigkeit, d.h. sie dürfen neben ihrer Angestelltentätigkeit in Unternehmen auch als selbstständige Steuerberater in eigener Praxis beraten. Ferner sind nunmehr Kooperationen mit Angehörigen aller Freien Berufe ebenso möglich wie Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen und die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG. Neu ist weiterhin, dass die Steuerberaterkammern auch eine gewerbliche Betätigung neben der Steuerberatertätigkeit erlauben können. Die Organisation der Steuerberaterprüfung übernehmen künftig die Steuerberaterkammern, für Prüfungsaufgaben und rechtliche Abnahme der Prüfung bleiben dagegen weiterhin die obersten Landesfinanzbehörden verantwortlich; die Steuerberaterprüfung bleibt damit eine staatliche und bundeseinheitliche Prüfung.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hat die Verabschiedung des Gesetzes in seiner jetzigen Fassung begrüßt.
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