März 2006 Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2005 für beratene Steuerpflichtige verlängert |
Für das Kalenderjahr 2005 können Steuererklärungen ohne besonderen Antrag bis zum 31.12.2006 abgegeben werden, wenn diese von Personen erstellt werden, die zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt sind. Die bisherige Reglung für die Vorjahre sah eine Fristverlängerung nur bis zum 30.9. des Folgejahres vor.
In begründeten Einzelfällen kann die genannte Frist auf Antrag bis zum 28.2.2007 verlängert werden. Dies entspricht der Vorjahresregelung.
Der DStV begrüßt die Neuregelung, da die Arbeit der Steuerberater zeitlich entzerrt wird. Den gemeinsamen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder (einschließlich der jeweiligen Aktenzeichen der Finanzministerien) finden Sie hier.
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