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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Leistungsspektrum
 
Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe stellen sich den folgenden Qualitätsansprüchen:
  • sie sind Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • sie wurden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt
  • sie üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus
  • sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet
  • sie sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt
  • sie sind zum Schutz ihrer Mandanten haftpflichtversichert
  • sie sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet
  • sie haben bei der Berufsausübung das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung zu beachten
  • sie sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Gebührenverordnung gebunden
  • sie unterliegen der Berufsaufsicht von Steuerberaterkammer und Berufsgerichtsbarkeit

und sie bieten im einzelnen folgende Leistungen:

Steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und privaten Bereich bei

  • Unternehmensgründungen
  • Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
  • Unternehmensnachfolge
  • Investitionsentscheidungen
  • Personalentscheidungen
  • Vermögensanlageplanungen
  • Baufinanzierungen
  • Vermietungen und Verpachtungen
  • Altersversorgungsmodellen
  • Schenkungen
  • Erbregelungen

Steuererklärung, Buchführung und Jahresabschluss

  • Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
  • Gutachten
  • private und betriebliche Steuererklärung
  • Antragstellung in Steuerangelegenheiten
  • Einnahme-Überschussrechnung
  • Buchführung
  • Lohnbuchführung, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeitragsrecht
  • Jahresabschluss, Erläuterungsbericht
  • Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz

Steuerrechtsdurchsetzung

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Verhandlung mit Behörden
  • Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
  • Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
  • Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten

Darüber hinaus sind Steuerberaterinnen und Steuerberater auf vielen sonstigen Gebieten tätig:

Unternehmensberatung

  • Organisation, Betriebs- und Verwaltungsablauf
  • Aufbau und Führung des Rechnungswesens
  • Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnung
  • Existenzgründung, -aufbau und –festigung
  • Unternehmensnachfolge, Umwandlung
  • Rechtsformwahl, Standortplanung
  • Umstellung auf den Euro

Gesetzliche und freiwillige Prüfungen

  • Prüfungen der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen,  Personenhandelsgesellschaften, kleinen Kapitalgesellschaften
  • Gründungsprüfungen
  • Sonderprüfungen nach § 142 ff. AktG
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Weitere Tätigkeiten als

  • Treuhänder
  • Vermögens-, Grundstücks-, Hausverwalter
  • Beirat, Aufsichtsrat
  • Vormund
  • Betreuer
  • Insolvenzverwalter, Liquidator
  • Schiedsrichter
  • Sachverständiger
  • Gutachter
     
 

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