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Steuerberater |
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Leistungsspektrum |
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Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe stellen sich den folgenden
Qualitätsansprüchen:
- sie sind Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- sie wurden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt
- sie üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und
gewissenhaft aus
- sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet
- sie sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und
gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt
- sie sind zum Schutz ihrer Mandanten haftpflichtversichert
- sie sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet
- sie haben bei der Berufsausübung das Steuerberatungsgesetz
und die Berufsordnung zu beachten
- sie sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche
Gebührenverordnung gebunden
- sie unterliegen der Berufsaufsicht von Steuerberaterkammer
und Berufsgerichtsbarkeit
und sie bieten im einzelnen folgende Leistungen:
Steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und privaten
Bereich bei
- Unternehmensgründungen
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
- Unternehmensnachfolge
- Investitionsentscheidungen
- Personalentscheidungen
- Vermögensanlageplanungen
- Baufinanzierungen
- Vermietungen und Verpachtungen
- Altersversorgungsmodellen
- Schenkungen
- Erbregelungen
Steuererklärung, Buchführung und Jahresabschluss
- Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
- Gutachten
- private und betriebliche Steuererklärung
- Antragstellung in Steuerangelegenheiten
- Einnahme-Überschussrechnung
- Buchführung
- Lohnbuchführung, Lohnabrechnung,
Sozialversicherungsbeitragsrecht
- Jahresabschluss, Erläuterungsbericht
- Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz
Steuerrechtsdurchsetzung
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Verhandlung mit Behörden
- Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
- Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
- Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
- Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten
Darüber hinaus sind Steuerberaterinnen und Steuerberater auf vielen
sonstigen Gebieten tätig:
Unternehmensberatung
- Organisation, Betriebs- und Verwaltungsablauf
- Aufbau und Führung des Rechnungswesens
- Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnung
- Existenzgründung, -aufbau und –festigung
- Unternehmensnachfolge, Umwandlung
- Rechtsformwahl, Standortplanung
- Umstellung auf den Euro
Gesetzliche und freiwillige Prüfungen
- Prüfungen der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen,
Personenhandelsgesellschaften, kleinen Kapitalgesellschaften
- Gründungsprüfungen
- Sonderprüfungen nach § 142 ff. AktG
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Weitere Tätigkeiten als
- Treuhänder
- Vermögens-, Grundstücks-, Hausverwalter
- Beirat, Aufsichtsrat
- Vormund
- Betreuer
- Insolvenzverwalter, Liquidator
- Schiedsrichter
- Sachverständiger
- Gutachter
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