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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Berufsbild
 

Steuerberater gehören der Gruppe den wirtschaftsnahen, beratenden Berufe an. Zu dieser Gruppe gehören Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte.

Der steuerliche Berater ist aber nicht nur im engeren Sinne des Wortes tätig, d.h. als Verantwortlicher für das Rechnungswesen und die richtige Abgabe des Steuererklärungen; der steuerliche Berater beherrscht ein sehr weites Tätigkeitsfeld:

Der Steuerberater ist ein Organ der Steuerrechtspflege und ist insoweit Vertreter des Mandanten bei Außenprüfungen, in Strafrechtssachen und Bußgeldverfahren.
Aufgrund seiner umfassenden Kenntnis des Rechnungslegungswesens und der sich daraus ergebenden Kennzahlen des Unternehmens der Mandanten ist der Steuerberater der berufene Sachverständige in betriebswirtschaftlichen Fragen. Für mittelständische Betriebe ersetzt er die Stabsabteilungen der Großbetriebe für das Rechnungs- und Steuerwesen sowie das Controlling.
Ein ganz wesentliches Aufgabenfeld ist die Beratung und Betreuung von Mandanten mit Kreditengagements. Im Rahmen des ab 2005 einzuführenden "Ratings" wird dieses Tätigkeitsgebiet eine immer wichtigere Rolle spielen.

Der steuerberatende Beruf ist ein Freier Beruf, der in der Regel höherwertige Dienstleistungen, die von einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Mandanten geprägt sind, erbringt. Der Steuerberater übt seine Tätigkeit eigenverantwortlich aus. Diese Grundlage der Berufsausübung unterscheidet die Angehörigen der Freien Berufe von Gewerbetreibenden. Der Wettbewerb unter den Freien Berufen erfolgt über die Leistung und nicht den Preis. Steuerberater sind an eine gesetzliche Gebührenordnung - die Steuerberatergebührenverordnung - gebunden. Damit ist die vom Steuerberater erbrachte Leistung für die Mandanten absolut transparent: der gebührenrechtliche Tatbestand ist anhand der gesetzlichen Vorschriften nachzuvollziehen.

Darüber hinaus besteht für alle Steuerberater eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 250.000,00 EURO, so dass der Mandant im Falle einer fehlerhaften Beratung vor Vermögensschäden geschützt ist. Dies unterscheidet den Steuerberater von vielen Berufen, wie z. B. Unternehmensberatern, Buchhaltern, Kontierern etc., die zwar ihre Leistung oft preiswert anbieten, vor deren Fehlberatung mit folgenden Vermögensschäden der Kunde jedoch nicht geschützt ist.

 

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