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Steuerberater |
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Wie werde ich Steuerberater? |
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Steuerberater ist ein Beruf mit gesetzlich garantiertem Niveau!
Voraussetzung für die Tätigkeit als Steuerberater ist eine erfolgreich
abgeschlossene Prüfung zum Steuerberater, die von den obersten
Finanzbehörden der Bundesländer, d. h. von den jeweiligen
Finanzministerien, abgenommen wird.
Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung hängt von beruflichen
Qualifikationen, die auf zwei Komponenten beruhen, ab: Ausbildungsstand
und Zeiten praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens.
Hierunter ist die Tätigkeit im Zusammenhang mit den von den Bundes- und
Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern zu verstehen. Die
Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung im einzelnen:
- Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder
rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Regelstudienzeit mindestens
8 Semester) und eine 2jährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet
des Steuerwesens in o.a. Sinne
- Wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicher Fachhochschulabschluss
(Regelstudienzeit unter 8 Semestern) und eine 3jährige hauptberufliche
Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in o.a. Sinne
- Abschluss einer Ausbildung als Steuerfachangestellte/r und 10jährige
hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in o. a. Sinne
Für den Fall, dass die Zusatzqualifikation "Steuerfachwirt" vorliegt,
reduziert sich die Zeit der praktischen Tätigkeit auf 7 Jahre.
Auch Finanzbeamte und Bilanzbuchhalter haben die Möglichkeit zur
Ablegung der Steuerberaterprüfung; näheres ergibt aus § 36 Abs. 2 StBG.
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