April 2009 Finanzverwaltungen planen bundesweite Befragung der Steuerberater über Qualität der Finanzämter |
Bereits in der Vergangenheit hat es wiederholt Befragungen zur „Kundenzufriedenheit“ von Steuerzahlern und Beratern durch die Finanzbehörden gegeben.
Allerdings waren diese lediglich lokal. Nun soll es erstmals eine bundesweite Umfrage geben.
Hierzu wurde unter Federführung der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg ein Fragebogen erarbeitet, der anonym ausschließlich online beantwortet
werden kann. Dieser wird voraussichtlich ab September 2009 u.a. unter www.steuerberaterbefragung.de abrufbar sein. Jeder Steuerberater kann fünf Finanzämter
seiner Wahl zu jeweils elf vorgegebenen Kriterien bewerten. Diese sind:
- Telefonische Erreichbarkeit
- Verhalten und Kompetenz der Beschäftigten
- Rechtliches Gehör
- Beanstandungspraxis
- Erläuterungen bei Abweichungen
- Verständlichkeit der Schreiben
- Bearbeitungsdauer
- Fristsetzung
- Einheitlichkeit der Rechtsanwendung
- Zusammenarbeit innerhalb des Finanzamtes
- Generelle Zufriedenheit
Die Bewertung erfolgt jeweils mit Schulnoten (1 bis 6). Zusätzlich wird es ein Feld für weitere Anmerkungen geben.
Um sicherzustellen, dass ausschließlich Berufsträger an der Bewertung teilnehmen, wird die Seite mit einem Zugangscode versehen sein. Dieser wird rechtzeitig
durch die jeweiligen Steuerberaterkammern versendet und dient ausschließlich der Prüfung der Zugangsberechtigung. Einen Rückschluss auf den jeweiligen Nutzer
soll nach Angaben der Vertreter der Finanzbehörden ausgeschlossen sein. Des Weiteren wird die gesamte Erhebung durch ein beauftragtes Drittunternehmen
durchgeführt. Auch so soll eine Anonymität sichergestellt werden. Daher sieht die Befragung auch lediglich eine einzige statistische Angabe vor. Der jeweilige
Nutzer wird nach der Größe seiner Kanzlei befragt; Kriterium ist hierbei die Anzahl der Angestellten.
Nach Beendigung der Umfrage werden die Ergebnisse Anfang 2010 veröffentlicht. Es ist geplant, derartige Befragungen künftig zu wiederholen. |