September 2004 Großer Lauschangriff auf Berufsgeheimnisträger erfolgreich abgewehrt |
Die Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbandes wurden erfüllt:
Eine Ausweitung des Großen Lauschangriffs auf Berufsgeheimnisträger (wie z.B.
Ärzte, Anwälte, Journalisten, Steuerberater) ist endgültig vom Tisch. Das
Abhören dieser Personengruppe soll tabu bleiben. Damit ist das Abhören von
Berufsgeheimnisträgern zur Erlangung von Beweisen für ein Strafverfahren gegen
Dritte nicht möglich.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat ihren Referentenentwurf
entsprechend korrigiert. Der neue Gesetzesentwurf wird voraussichtlich Ende
September 2004 im Bundeskabinett beraten
|